Informationen für Teilnehmer:innen
E-Veranstaltungen (die Veranstaltungsbezeichnung beginnt mit E):
Diese Veranstaltungen finden im September und Oktober statt.
Anmeldungen sind möglich vom 01. Juni bis 30. Juni
F-Veranstaltungen (die Veranstaltungsbezeichnung beginnt mit F):
Diese Veranstaltungen finden ab November statt.
Anmeldungen sind möglich vom 01. Juni bis 26. September
Bundesweite Fort- und Weiterbildungsangebote:
Anmeldungen für das Wintersemester sind möglich vom 01. Mai bis 31. Mai
Anmeldungen für das Sommersemester sind möglich vom 01. November bis 31. November
Nachmeldungen sind direkt über den Fortbildungskatalog möglich.
Alternativ können Sie Ihre Nachmeldung (NAME, TITEL und NUMMER der Veranstaltung) auch per Email mit Ihrer Schulleitung in Kopie (CC) zur Einhaltung des DAV - Dienstauftragsverfahrens an fortbildung(at)phk.ac.at senden.
Neue österreichweit einheitliche Anmeldezeiträume für die Fortbildung
- Anmeldezeitraum 01.05. bis 31.05.
- Anmeldezeitraum 21.6. bis 30.09.
- Anmeldezeitraum 15.12. bis 31.01.
Abmeldungen sind über die Schulleitung oder mit der Schulleitung in Kopie (CC) inklusive Angabe von NAME, TITEL und NUMMER der Veranstaltung an fortbildung(at)phk.ac.at bekannt zu geben.
Das aktuelle bundesweite Fort- und Weiterbildungsangebot finden Sie auf der Seite des BMB.
Haben Sie Probleme mit PH-Online? Unser Helpdesk hilft Ihnen gerne.
helpdesk(at)phk.ac.at | 0463 / 508 508 310
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Newsletter-Archiv
Studienjahr 2026/27
Studienjahr 2025/26
Informationen für Lehrbeauftragte
Fortbildung an der Pädagogischen Hochschule Kärnten bedeutet mehr als Wissensvermittlung. Wir verstehen Fortbildung als professionellen Lern- und Entwicklungsprozess, der Lehrpersonen dabei unterstützt, ihr pädagogisches Handeln zu reflektieren, weiterzuentwickeln und nachhaltig wirksam zu gestalten.
Um Ihre Tätigkeit im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung korrekt abrechnen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass die erforderlichen Daten der PH Kärnten bekannt sind. Die Erfassung erfolgt DSGVO-konform über ein Datenerhebungsblatt.
Sollten Sie eine Abrechnung Ihres Honorars über E-Rechnung benötigen, ist vorab ein schriftlicher Antrag mit den für die Buchung relevanten Informationen im zuständigen Institut abzugeben.
Für Lehrbeauftrage gibt es in PH-Online ein eigenes Profil ("Bedienstete:r"). Wenn Sie noch keinen Zugang haben, benutzen Sie bitte die entsprechende Anleitung.
» PH-Online Zugang für Bedienstete
Ihr Seminar findet statt
Sie bekommen ca. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn ein Email mit der Anwesenheitsliste und Ihrer Honorarnote, sowie genaueren Hinweisen zum Ablauf der Veranstaltung.
Ihr Seminar findet nicht statt
Die Durchführung einer Veranstaltung ist abhängig von der Zahl der angemeldeten Teilnehmer:innen. Im Falle einer zu geringen Anmeldezahl müssen angebotene Lehrveranstaltungen leider abgesagt werden. In diesem Fall erhalten Sie ca. 1 Monat vor Ihrem geplanten Termin eine automatisierte Benachrichtigung. Bei Absagen von Lehrveranstaltungen entsteht für Sie kein Anspruch auf Vergütung von Leistungen bzw. Kosten.
Rahmenbedingungen
- Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten
- Pausen zählen nicht zur Veranstaltungszeit und können von der/dem Lehrbeauftragten individuell festgelegt werden
Fortbildungsveranstaltungen der PH-Kärnten finden in der Regel an unseren Standorten Kempfstraße 2-4 sowie Kumpfgasse 21A statt. Nähere Informationen sowie Wissenswertes zu diesen beiden Standorten finden sie hier.
Haben Sie Probleme mit PH-Online? Unser Helpdesk hilft Ihnen gerne.
helpdesk(at)phk.ac.at | 0463 / 508 508 310
Zur Erhaltung unseres hohen Qualitätsstandards lassen wir unsere Lehrveranstaltungen von den Teilnehmer:innen evaluieren. Wir bitten Sie, diese digitale Evaluierung am Ende Ihrer Lehrveranstaltung durchzuführen.
Die Abrechnung Ihres Honorars erfolgt auf Basis des Bundesgesetzes Nr. 656/1987 in der Fassung BGBL.I Nr. 56/2016 § 1Abs. 4 bis 6 in Zusammenhalt mit § 1 Abs. 7 und 8.
Für die Vergütung Ihrer Reisekosten gelten die Regelungen der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) i.d.g.F.
Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.
Als Lehrbeauftragte:r unterliegen Sie mit Ihrer Vortragstätigkeit an der PH Kärnten dem Lehrbeauftragten-Gesetz (BGBl Nr. 656/1987) i.d.g.F. Ein Dienstverhältnis zum Bund wird durch diese Vortragstätigkeit nicht begründet.
Hier kommen Sie zum Originaltext des Gesetzes.
Über das richtige Verhalten in einem Notfall oder einer Krisensituation informieren Sie unsere Merkblätter.