Sie möchten Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg begleiten, sie inspirieren und für die Welt von morgen vorbereiten und stärken? Dann ist der Lehrer:innenberuf genau das Richtige für Sie!

Lehrer:in zu sein bedeutet weit mehr, als nur Wissen zu vermitteln. Es geht auch darum, junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern, ihre Talente zu entdecken und sie für das Lernen zu begeistern. Als Lehrende:r gestalten Sie Lernprozesse, schaffen motivierende Lernumgebungen und vermitteln nicht nur Fachwissen, sondern auch grundlegende Werte.

Mit einer qualifizierten Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Kärnten – Viktor Frankl Hochschule – erhalten Sie das nötige pädagogische, didaktische und fachliche Know-how, um professionell zu unterrichten und sich stetig weiterzuentwickeln. Der Lehrer:innenberuf bietet Ihnen eine sinnstiftende Tätigkeit mit vielfältigen Herausforderungen und großen Gestaltungsmöglichkeiten.

Wenn Sie Freude am Umgang mit jungen Menschen haben, neugierig auf das Lehrer:innensein sind und eine professionelle Laufbahn in der Bildung anstreben, dann starten Sie jetzt Ihre Reise in dieses bedeutende Berufsfeld!


Werden Sie Lehrer:in – weil Bildung Zukunft bedeutet. 

Das Studium der Primarstufe unterteilt sich in ein Bachelorstudium und ein Masterstudium.

Das Bachelorstudium umfasst 8 Semester mit insgesamt 240 ECTS-Anrechnungspunkten (60 davon im wählbaren Schwerpunkt) und schließt mit dem akademischen Grad "Bachelor of Education (BEd) ab. Es berechtigt zum Unterricht an Volksschulen und zum Masterstudium Primarstufe. Ab dem Studienjahr 2025/26 dauert das Bachelorstudium Primarstufe 6 Semester (bzw. 3 Jahre), das Masterstudium Primarstufe 4 Semester (bzw. 2 Jahre). 

Studienwerber:innen des Bachelorstudiums “Lehramt Primarstufe” müssen ein gesetzlich vorgeschriebenes, mehrstufiges Aufnahmeverfahren durchlaufen.

Curriculum Bachelor Primar 2018

Curriculum Bachelor Primar 2019

 

Kontaktmöglichkeiten

Gerne stellen wir Ihnen die Studienmöglichkeiten an der Pädagogische Hochschule Kärnten - Viktor Frankl Hochschule vor und freuen uns auf Ihre Fragen per E-Mail an studieninfo(at)phk.ac.at  oder in einem persönlichen Gespräch:

 

 

Ab dem Studienjahr 2025/26 bietet die Pädagogische Hochschule Kärnten folgende Masterstudien an:

  • Masterstudium für das Lehramt Primarstufe (60 ECTS-AP)
  • Masterstudium für das Lehramt Primarstufe mit dem Schwerpunkt "Inklusive Pädagogik - Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation” (90 ECTS-AP)

Die Masterstudien schließen mit dem Akademischen Grad Master of Education (MEd) ab.

Die Zulassung zum Masterstudium (60 ECTS-AP) setzt die positive Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 EC voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts im Bereich der Primarstufe mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik – Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation (90 ECTS-AP) setzt die positive Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 EC mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Umfang von mindestens 60 EC (HG 2005 § 35 Z 1a) voraus. Weiters setzt die Zulassung zum Masterstudium den Nachweis einer ausgezeichneten Sprech-, Sprach- und Stimmkompetenz voraus. Dieser Nachweis wird im Rahmen eines mündlichen Bewerbungsgesprächs vor Beginn des Masterstudiums erbracht.

Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Bachelorstudiums Lehramt für Volksschulen müssen ein Erweiterungsstudium nach § 38d HG 2005 i.d.g.F. absolvieren, um die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium zu erfüllen. 

Die Anzahl der Studienplätze für das Masterstudium ist begrenzt. Beachten Sie bitte die entsprechenden Verordnungen (Mitteilungsblatt 12 und Mitteilungsblatt 13 aus 2019/20).​

Mit dem Beginn des Studienjahres 2025/26 ändern sich Richtlinien und Angebote.

Curriculum Masterstudium für das Lehramt Primarstufe 60 ECTS-AP

Curriculum Masterstudium für das Lehramt Primarstufe 90 ECTS-AP Sprechen, Sprache, Kommunikation

Curriculum Masterstudium für das Lehramt Primarstufe 90 ECTS-AP Inklusive Pädagogik mit dem Fokus Behinderung

Curriculum Masterstudium für das Lehramt Primarstufe 90 ECTS-AP Kognitive Entwicklung

Curriculum Masterstudium für das Lehramt Primarstufe 90 ECTS-AP Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung

 

 

StudienwerberInnen müssen für die Durchführung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2025/26 einen Kostenbeitrag von 50,00 € entrichten. Die Entrichtung des Kostenbeitrags wird im Zuge der Registrierung unter www.zulassunglehramt.at durchgeführt.

Registrierungsfrist:

Haupttermin: 03.03.2025, 09:00 Uhr bis 15.05.2025, 12:00 Uhr

Nebentermin: 01.07.2025, 09: Uhr bis 14.08.2025, 12:00 Uhr

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass Studienwerber:innen des Haupttermines im Reihungsverfahren einen Vorteil gegenüber Studienwerber:innen des Nebentermines haben. Details dazu finden Sie unter "Reihungsverfahren".

Für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe sind folgende Module zu absolvieren:

Modul A: Registrierung und Online-Self Assessment

- Haupttermin: 03.03.2025, 09:00 Uhr bis 15.05.2025, 12:00 Uhr

- Nebentermin: 01.07.2025, 09: Uhr bis 14.08.2025, 12:00 Uhr

Modul B: Elektronischer Eignungstest

- Dauer: ca. 2,5 Stunden. Sie erhalten nach Registrierung und fristgerechter Einzahlung des Kostenbeitrags am 16. Mai einen exakten Termin per Email zugesendet.

- Haupttermin: 11. Juni 2025 bis 13. Juni 2025

- Nebentermin: 26. August 2025

Modul C: Face-to-Face-Assessment 

- Haupttermin: 2. Juli 2025 bis 4. Juli 2025

- Nebentermin: 10. September 2025

MODUL A (Online Self-Assessment)

Das Online-Self-Assessment bietet mittels des wissenschaftlich fundierten Beratungsprogramms „Career Counselling for Teachers“ die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob und wie gut das Lehramtsstudium und der Lehrberuf den Erwartungen der StudienwerberInnen entsprechen. Obwohl das Self-Assessment im Sinn eines Selbsterkundungsverfahrens verpflichtender Bestandteil des Aufnahmeverfahrens ist, hat es keinen Prüfungscharakter: es wird anonym durchgeführt, das „Ergebnis“ wird nicht bewertet und ist nur dem/der jeweiligen StudienwerberIn bekannt. 

MODUL B (elektronischer Eignungstest)

Modul B des Aufnahmeverfahrens ist ein Test, der am Computer durchgeführt wird. Diese Testung basiert auf einer wissenschaftlich und praktisch fundierten, standardisierten Computertestung. Der Schwerpunkt liegt darin, die vorhandenen kognitiven, emotionalen und persönlichen sowie sprachlichen und mathematischen Ressourcen und Kompetenzen der StudienwerberInnen in Hinblick auf das Anforderungsprofil des Lehramtsstudiums und für den Beruf der PädagogInnen zu überprüfen. Die Dauer der Online-Prüfung beträgt ca. 2,5 Stunden. (Testbeispiele)

Wird dieser Zulassungstest nicht positiv absolviert, ist eine Zulassung zu einem Lehramtsstudium im kommenden Studienjahr nicht möglich. Eine neuerliche Teilnahme am gesamten Aufnahmeverfahren ist ab dem folgenden Studienjahr zulässig.

Sollten Sie beim Modul B des Haupttermins nicht antreten können: Bitte melden Sie sich per Email bei der PH Kärnten (zulassung@ph-kaernten.ac.at) UND bei www.zulassunglehramt.at. Wenn Sie ein ärztliches Attest vorweisen können, so ist eine Verschiebung auf den Nebentermin (ohne Kosten) möglich. Wenn Sie kein ärztliches Attest vorweisen können, so müssen Sie für eine Verschiebung auf den Nebentermin den Kostenbeitrag von 50€ erneut bezahlen.

MODUL C

Die dritte Stufe des Aufnahmeverfahrens (Modul C) besteht aus einem persönlichen Face-to-Face Assessment, in welchem auf weitere für den Berufs- und Studienerfolg relevante Merkmale und Ressourcen eingegangen wird. Sowohl kommunikative als auch soziale und emotionale Ressourcen sind Teil dieses etwa 15 Minuten dauernden Einzelgesprächs.

MODUL B:

Der computergestützte Test besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

1. Sprachkompetenz Deutsch (umfassender Rechtschreibtest, Textverständnis - Texte lesen, dazu Fragen beantworten,.....)

2. Kognitive Fähigkeiten ( z.B.: Logiktest, Zahlenreihen fortsetzen, geometrische Formen zusammensetzen,….)

3. Persönliche und emotionale Ressourcen (z.B. Emotionsregulation, Gesundheitsverhalten, Offenheit, Gewissenhaftigkeit, emotionale Stabilität, Kreativitätsoffenheit)

Bei Bedarf können Sie zu den einzelnen Aufnahmeverfahren auch genauer beraten werden. Bitte einfach eine Email an zulassung(at)phk.ac.at senden!

1. Die Zahl der Studienplätze für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe ist für das Studienjahr 2025/26 auf insgesamt 120 Personen begrenzt.

2. Die Reihung der 120 besten Studierenden erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Studienwerber:innen beim Modul B und dem Face-to-Face Assessment.

3. Für die einzelnen Teilbereiche (ModulB, Face-to-Face Assessments) werden Punkte vergeben und zu einer Gesamtpunktezahl addiert. Die StudienwerberInnen werden nach der erreichten Gesamtpunkteanzahl gereiht. Die 120 besten StudienwerberInnen erhalten einen Studienplatz.

4. Sollten aufgrund der Prüfungsergebnisse mehrere Personen gleich gereiht sein, so dass keine eindeutige Auswahl möglich ist, und dadurch die Höchstzahl der zuzulassenden StudienbewerberInnen überschritten wird, entscheidet das Los.

5. Für StudienwerberInnen, die das Aufnahmeverfahren zum Nebentermin ablegen, können Studienplätze für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe nur nach Maßgabe noch freier Studienplätze (Restplätze) bis zur maximalen Anzahl an Studienplätzen vergeben werden.

Sie können jederzeit Ihre Fragen gerne per Mail an uns richten:

studieninfo(at)phk.ac.at  

Sie möchten telefonisch in Kontakt mit uns treten?

Erik Frank, Leiter des Hochschulzentrums für Pädagog:innenbildung, nimmt sich gerne mittwochs von 12.00 Uhr bis 16:00 Uhr Zeit, Ihre Fragen telefonisch zu beantworten:
M: 0664/9655102.

Maria Wobak, Leiterin der Servicestelle Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation, berät Sie besonders dienstags von 12:00 bis 14:00 Uhr:
M: 0664/9655107.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen. 

Nach Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe haben Sie die Möglichkeit, direkt den Beruf des Volksschullehrers auszuüben.

Dazu erhalten Sie dann eine Anstellung als Vertragslehrer_in im pd-Schema (lt. § 46 VBG 1948).

Ab 01.01.2024 gelten folgende Entlohnungsstufen:

EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppe - pdVerweildauer in Jahren
13 401,203,5
23 870,505
34 341,005
44 811,606
55 282,306
65 753,006
76 043,70 

Ich bin bereits Student des Studiums Bachelorstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung und will in das Bachelorstudium Primarstufe wechseln. Wie läuft in diesem Fall das Aufnahmeverfahren?

Ein Wechsel des Studiums von Sekundar und Primar ist relativ einfach möglich! In diesem Fall müssen Sie das Modul B NICHT nochmals absolvieren. Sie müssen jedoch das Modul C absolvieren. Dazu schreiben Sie bitte eine Email mit Angabe der Matrikelnummer und vollständiger Angabe von Name und Adresse an zulassung(at)phk.ac.at (bis spätestens 15. Mai 2025).

Sie werden erhalten dann in weiterer Folge Termine für das Modul C. Es entstehen bei diesem Vorgang keine Kosten!

App - Digitales Amt

Für die endgültige Immatrikulation an der PH Kärnten benötigen Sie die App "Digitales Amt". Eine Immatrikulation ist somit nur noch digital möglich! Bitte registrieren Sie sich bis für das "Digitale Amt"!

Vorbereitungsworkshop

Termin: 19.05.2025, 16:00 - 18:00

Ort: Virtueller Zoom-Raum (der Zoom-Link wird ausschließlich den Aufnahmewerbern der PH Kärnten zugesendet! Einige Tage vor dem 19.05.2025)

Vorbereitungsworkshop für Modul B (elektronischer Eignungstest) und Modul C (F2F-Assessment)

Es werden auch Informationen zur musikalisch-rhythmischen und die körperlich-motorischne Zugangsprüfung übergeben. Diese Überprüfungen sind nicht Teil des Aufnahmeverfahrens, sondern sind erst während des Studiums zu erbringen!

Die Inhalte dieses Workshops sind:

  • Inhalte der Aufnahmeprüfung 2025 für Modul B sowie Modul C
  • Organisation der Aufnahmeprüfung 2025
  • Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung 2025 für Modul B sowie Modul C
  • Allfällige Fragen

Musikalisch-rhythmische Zulassung- zu erbringen bis zum Ende des 2. Semester

Die musikalische Zulassung ist nicht Teil des Aufnahmeverfahrens. und muss somit nicht vor Beginn des Studiums erbracht werden.

Sehr wohl muss die Zulassung bis zum Ende des 2. Semesters erfolgreich absolviert werden, um die Lehrveranstaltungen im Bereich Musik inskribieren zu können!

In den ersten beiden Semestern finden noch keine Pflicht-Lehrveranstaltungen im Bereich Musik statt. Diese beginnen erst im dritten Semester.

Die ersten beiden Semester dienen im Bereich Musik dazu, dass sich Personen mit keinen/geringen musikalischen Vorkenntnissen entsprechende Kompetenzen erarbeiten können. Dazu gibt es eigene Vorbereitungslehrveranstaltungen an der PH Kärnten im ersten und zweiten Semester.

Personen mit mittleren/hohen musikalischen Vorkenntnissen können bereits zu Beginn des Studiums die Zulassung Musik im Rahmen einer Dispensprüfung absolvieren. Es gibt keine maximale Anzahl an Antritten. Die Dispensprüfung kann an drei Terminen im Jahr absolviert werden: Zu Studienbeginn, nach dem Ende des ersten Semesters, nach dem Ende des zweiten Semesters. Bei negativer Beurteilung der Dispensprüfung erhalten die Studierenden die Möglichkeit, die Vorbereitungs-lehrveranstaltungen zu besuchen. 

Teile der Zulassung Musik:

Für die einzelnen Teile der Zulassung gibt es die Möglichkeit, an Vorbereitungslehrveranstaltungen im 1. und 2. Semester an der PH Kärnten teilzunehmen! 

Das erfolgreiche Absolvieren dieser Vorbereitungsveranstaltungen (Musiktheorie, Instrument -Gitarre oder Klavier, Chor oder Stimm- und Gehörbildung) ersetzt eine Gesamtprüfung.

Teile der Zugangsprüfung Musik:

Die Zugangsprüfung Musik kann an drei Terminen im Jahr durchgeführt werden: Zu Studienbeginn, nach dem Ende des ersten Semesters, nach dem Ende des zweiten Semesters.

Für die einzelnen Teile der Zugangsprüfung gibt es die Möglichkeit, an Vorbereitungslehrveranstaltungen im 1. und 2. Semester an der PH Kärnten teilzunehmen!

  1. Musiktheoretischer Teil

               - Inhalte des musiktheoretischen Teils

               - Vorbereitungslehrveranstaltung: "Musiktheorie für die Zugangsprüfung Musik"

         2. Praktischer Teil

               - Inhalte des praktischen Teils

               - Video-Tutorial Klavier (Noten-Download siehe Videobeschreibung)

               - Video-Tutorial Gitarre (Noten-Download siehe Videobeschreibung)

               - Vorbereitungslehrveranstaltungen:

                    - Instrumentalmusik

                    - Stimm- und Gehörbildung

                   - Chor

Vorbereitungsempfehlungen vor dem Studium:

  • Sollten Sie während Ihrer Schulzeit in der Oberstufe kein Fach Musik haben: Nehmen Sie einige Gesangsstunden (Vorbereitung sollte einige Monate vor der Zugangsüberprüfung starten)!
  • Melden Sie sich in einer Musikschule (des Landes Kärnten) zum Unterricht in einem Instrument an.

Körperlich-motorische Zulassung - zu erbringen bis zum Ende des 1. Semesters

Die körperlich-motorische Zugangsprüfung ist nicht Teil des Aufnahmeverfahrens. D.h.: Für die Zulassung zum Studium muss diese Prüfung nicht vor Beginn des Studiums erbracht werden.

Sehr wohl muss diese Prüfung jedoch bis zum Ende des 1. Semesters erfolgreich durchgeführt werden, um in Lehrveranstaltungen im Bereich Bewegung und Sport absolvieren zu dürfen!

Im ersten Semester findet noch keine Pflicht-Lehrveranstaltungen im Bereich Bewegung und Sport statt. Diese beginnen erst im zweiten Semester.

Das erste Semester dient im Bereich Bewegung und Sport dazu, dass sich Personen mit keinen/geringen sportlichen Vorkenntnissen entsprechende Kompetenzen erarbeiten können. Dazu gibt es eigene Vorbereitungslehrveranstaltungen an der PH Kärnten im ersten Semester.

Personen mit mittleren/hohen sportlichen Vorkenntnissen können bereits zu Beginn des Studiums die Zugangsprüfung Bewegung und Sport absolvieren. Es gibt keine maximale Anzahl an Antritten (bei negativer Beurteilung) für diese Prüfung!

Die Überprüfung erfolgt durch verschiedene, von den Studierenden zu absolvierenden Übungen. Folgende Leistungen sind zu erbringen:

  • Sie sollten bereits einige Monate vor der Prüfung mit der Vorbereitung beginnen!
  • Zusätzlich wird es an der PH Kärnten die Möglichkeit eines Vorbereitungsworkshops geben. Sie erhalten dazu nach Abschluss der Registrierung in einer Informationsveranstaltung entsprechende Informationen.

1. Ärztliches Attest vollständig ausgefüllt, das zum Zeitpunkt der Zugangsprüfung nicht älter als 10 Tage ist und die körperliche Eignung bestätigt. Ohne ärztliches Attest ist eine Teilnahme an der Zugangsprüfung nicht möglich.
 

2. Koordinationstest mit Stationen

Station A: Rolle vorwärts, anschließend Strecksprung mit halber Drehung und Rolle rückwärts

Station B: Balancieren über eine umgedrehte Langbank. In der Mitte muss eine 360 Grad Drehung gemacht werden.

Station C: Über ein gespanntes Seil, das sich auf einer Höhe von 60 cm befindet, darüber springen, nach links zurück auf die andere Seite laufen, unter dem Seil durchkriechen. Danach nach rechts zurück auf die andere Seite laufen und das Seil noch einmal mit einem Sprung überwinden.

Station D: Mit einem Ball einen Slalom-Parcour mit Hütchen durchdribbeln, bis zu einer Markierung. Von dort aus einen Kernwurf auf die Wand durchführen und den Ball sicher fangen. Danach wieder zurück zur Ausgansposition dribbeln.

Station E: Einmal mit dem rechten Bein und einmal mit dem linken Bein Kästchen springen. Vom Ausganspunkt in die Mitte des Kästchens springen, danach  nach rechts, zurück in die Mitte, dann links, wieder zurück in die Mitte, nach vor, wieder in die Mitte und zurück zum Ausganspunkt.