Das Rektorat bilden der Rektor und die Vizerektor:innen. Der Rektor leitet gemäß § 13 HG die Pädagogische Hochschule, ist der Vorgesetzte des Lehr- und Verwaltungspersonals, vertritt die Pädagogische Hochschule nach außen und koordiniert die Tätigkeiten ihrer Organe. Die Vizerektorin und der Vizerektor haben gemäß § 14 Abs. 2 HG als Mitglieder des Rektorates den Rektor im Verhinderungsfall zu vertreten und in den ihnen in der Geschäftsordnung des Rektorates zugeordneten Aufgabengebieten zu unterstützen.