Die österreichische Schullandschaft für die 10- bis 19-Jährigen ist vielfältig. Als Studierende des Lehramtstudiums Sekundarstufe AB haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Schultypen Praxiserfahrungen zu sammeln - von der Mittelschule und Polytechnischen Schule über Gymnasien mit verschiedenen Schwerpunkten bis hin zu Berufsbildenden Höheren Schulen.
In den Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS) des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung erleben Sie Unterricht an Schulen und besuchen parallel vor- und nachbereitende Begleitlehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktik an der Hochschule und Universität. Sie beobachten und planen mit Unterstützung von erfahrenen Ausbildungslehrpersonen Unterricht, erproben Ihre Planungen in der Praxis und reflektieren theoriegeleitet Ihre Erfahrungen mit Hochschullehrenden.
Als Student:in des Bachelorstudiums Sekundarstufe AB absolvieren Sie ein Orientierungspraktikum und sechs Fachpraktika. Im Masterstudium vertiefen Sie Ihre fachdidaktischen und pädagogischen Kompetenzen in zwei weiteren Fachpraktika, die ihren Schwerpunkt auf individuelle Unterrichtsbeobachtung (Lesson Study) legen. Zusätzlich absolvieren Sie ein außerschulisches Praktikum mit Reflexionsseminar.
Im Entwicklungsverbund Süd-Ost, am Standort Kärnten, werden die PPS vom Zentrum für PPS der PH Kärnten in Kooperation mit der Universität Klagenfurt angeboten.
Vom Zentrum für PPS wird in den entsprechenden Fächern eine passende Anzahl von Praktikumsplätzen (hochgerechnet aus den jeweiligen Praktika der vorangegangenen Semester bzw. der STEOP) zur Anmeldung in PH-Online angeboten. Das Orientierungspraktikum und die PPS 2 finden vorwiegend an den Mittelschulen statt, die PPS 1 an den AHS (Ausnahme Musik und Mathematik an den MS), die PPS 3 an den BHS.
Ausnahme: Sollte eine Studierende/ein Studierender die PPS 2 an einer BHS absolviert haben, dann muss sie/er die PPS 3, wenn möglich, an einer Mittelschule absolvieren.
Im Jänner bzw. August wird die Anmeldemöglichkeit zu den Praktikumsplätzen im darauffolgenden Semester geöffnet, Studierende, die alle Voraussetzungen für ein Praktikum erfüllen, können sich online anmelden.
Anmeldefristen:
ab 04.08.2025: Schulen in FE, KL, SV, VK und Praxis-Mittelschule
ab 05.08.2025: Schulen im Stadtgebiet Villach
ab 06.08.2025: Schulen im Stadtgebiet Klagenfurt
Für alle Bezirke endet die Anmeldefrist am 31.08.2025.
Sie finden alle Praktika zur Anmeldung unter:
https://www.ph-online.ac.at/ph-ktn/wblvangebot.wbshowlvoffer?porgnr=18246
Hermagor, Spittal, Wolfsberg & Landschulen:
In den Bezirken Hermagor, Spittal und Wolfsberg sowie in entlegeneren Landschulen werden nicht standardmäßig Praktikumsplätze in allen Fächern angeboten. Sollten Sie den Wunsch bzw. die Bereitschaft haben, in diesen Regionen ein Praktikum zu absolvieren, können Sie bis 30.04. (fürs folgende Wintersemester) bzw. bis 30.11. (fürs folgende Sommersemester) unverbindlich einen Wunsch an die E-Mail-Adresse zentrum.pps(at)phk.ac.at abgeben.
Bitte nennen Sie dazu die folgenden Daten:
- Bezirk bzw. Ortschaft
- Praktikumstyp (OP, PPS1, PPS2, PPS3)
- Fach bzw. Fächer
Dasselbe Vorgehen gilt auch, sollten Sie in einem beliebigen Fach (außer Slowenisch) ein Praktikum an der HLW St. Peter, dem zweisprachigen Gymnasium oder der zweisprachigen HAK Klagenfurt in der Unterrichtssprache Slowenisch (d.h. beispielsweise Geografie in der Unterrichtssprache Slowenisch) absolvieren wollen. Für das UF Slowenisch werden selbstverständlich auch ohne Voranmeldung ganz normal Praktikumsplätze (vorwiegend an den genannten Schulen) angeboten.
Die Erfüllung solcher Wünsche kann nicht garantiert werden, sondern hängt von der Bereitschaft der Direktion und Lehrkräfte der jeweiligen Schule sowie der Genehmigung durch die Bildungsdirektion ab.
Für Schulen im Stadtgebiet von Klagenfurt, Villach, St. Veit, Feldkirchen und Völkermarkt ist keine Wunschabgabe möglich/nötig!
Platzvergabe:
Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt immer auf die Warteliste - die endgültige Platzvergabe obliegt dem ZePPS.
Pro Lehrkraft werden normalerweise zwei Plätze angeboten – in Ausnahmefällen aber auch drei oder nur einer (AHS/BHS).
Im Pflichtschulbereich (=MS) muss jede Lehrkraft zumindest zwei Studierende (PPS 2) bzw. drei Studierende (OP) betreuen. Das bedeutet, wenn in einer MS zu Anmeldeschluss zu wenige Personen in einer Gruppe angemeldet sind, werden diese auf den räumlich nächstgelegenen freien Praktikumsplatz umgemeldet.
Anmeldung für PPS 4
Die Anmeldefenster für die nächstmögliche Teilnahme an den PPS 4 (Wintersemester des nächsten Studienjahres) sind jeweils in der ersten Juni- und Septemberhälfte des laufenden Jahres geöffnet.
Anerkennungen im Bachelor- bzw. Masterstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung (SEK AB) können nur für jene Unterrichtsfächer durchgeführt werden, die am jeweiligen Studienstandort im Rahmen der Hauptzulassung angeboten werden.
Das heißt, Studierende, die nicht in Kärnten hauptzugelassen sind oder ein Unterrichtsfach studieren, das in Kärnten nicht angeboten wird, müssen ihren Antrag auf Anerkennung am jeweils zuständigen Standort bzw. beim dortigen Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien (Zentrum für PPS) einreichen.
Für die Anerkennung des Orientierungspraktikums sowie der PPS 1 muss man im betreffenden Fach über mind. ein Jahr mind. vier Unterrichtseinheiten pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich unterrichtet haben. Die entsprechende Berufserfahrung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Schikurse, Sport- und Sprachwochen in der Sekundarstufe mit entsprechender unterrichtlicher Tätigkeit können für die PPS 1 anerkannt werden.
Eine Anerkennung der Fachpraktika PPS 1 oder PPS 2 kann nach Vorliegen von 160 Stunden Unterrichtstätigkeit im Unterrichtsfach und mindestens einer unterrichtlichen Tätigkeit über die Dauer eines halben Unterrichtsjahres durchgeführt werden. Die entsprechende Berufserfahrung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die zugehörigen Begleitlehrveranstaltungen der Fachdidaktik sowie der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind verpflichtend zu absolvieren.
Auslandspraktika mit unterrichtender Tätigkeit in der Sekundarstufe und Sprachassistenz im Ausland im entsprechenden Fach werden anerkannt, wenn sie sich mit Inhalt und Umfang der Anforderungen der PPS 1 (oder der PPS 2) decken. Eine entsprechende Bestätigung der ausländischen Schule ist Voraussetzung. Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind in der Regel zu absolvieren.
Die PPS 3 sowie die dazugehörigen fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Begleitlehrveranstaltungen sind in der Regel unabhängig vom Ausmaß der geleisteten Unterrichtsarbeit zu absolvieren.
Nicht anerkannt werden:
Kurstätigkeiten am BFI, WIFI oder anderen staatlich anerkannten Institutionen der Erwachsenenbildung, Jugendbetreuung (Pädagogische Arbeit z. B. in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.). Anerkennungen im Masterstudium möglich (siehe schulisches/außerschulisches Praktikum).
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, senden Sie die Bestätigung an Dr. Angelika Trattnig. Beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist acht Wochen ab Einbringen des Antrages beträgt!
Die Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktion kann – unabhängig vom Stundenausmaß und auch bei fachfremdem Unterricht – für die PPS 4 sowie das außerschulische Praktikum anerkannt werden. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist jedoch für die Studierenden verpflichtend.
Für die Anerkennung der PPS 4 und des außerschulischen Praktikums ohne Induktion braucht man eine Unterrichtstätigkeit von mind. einem Jahr im Ausmaß von mind. einer halben Lehrverpflichtung pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist auch in diesem Fall für die Studierenden verpflichtend.
Für die Anerkennung der PPS 4 ohne außerschulisches Praktikum braucht man eine Unterrichtstätigkeit von mind. einem Jahr im Ausmaß von mind. mindestens vier Unterrichtseinheiten im Fach pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist auch in diesem Fall für die Studierenden verpflichtend.
Auslandspraktika mit unterrichtender Tätigkeit in der Sekundarstufe und Sprachassistenz im Ausland im entsprechenden Fach werden anerkannt, wenn sie sich mit Inhalt und Umfang der Anforderungen der PPS 4 decken. Eine entsprechende Bestätigung der ausländischen Schule ist Voraussetzung. Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind in der Regel zu absolvieren.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, senden Sie die Bestätigung an Dr. Angelika Trattnig. Beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist acht Wochen ab Einbringen des Antrages beträgt!
Das „Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich (4 ECTS-Anrechnungspunkte)“ wird anerkannt, wenn das Praktikum/die Praktika an einer Einrichtung bzw. Institution mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept absolviert wurden; z.B. Arbeit
- in der Kinder- und Jugendwohlfahrt - z.B. außerschulische Jugendarbeit, Jugendzentren, Streetwork, Schulsozialarbeit, mobile Leistungen der Jugendwohlfahrt, Kinder Jugendwohngruppe
- bei sozialen Kulturprojekten
- in Beratungsstellen und Zentren für Familien und Jugendliche
- mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. mit besonderen Bedürfnissen • in der Leitung und Organisation von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- an (inklusions-)pädagogischen Konzepten, die Kinder bzw. Jugendliche betreffen
- im Bereich „diversity management“ - z.B. Gender Mainstreaming
- im Management, in der Organisation und Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
- in Bildungsprojekten
- in der Arbeits- und Berufsberatung
- in Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen (Kinder- und Jugendarbeit)
- in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.
- in Institutionen der Nach- und Lernhilfe.
Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich wird erst dann anerkannt, wenn die Bestätigung(en) über die 80 Stunden (Formblatt des ZePPS „Bestätigung über die absolvierte Praxis“) inklusive Praktikumsbericht(e) vorgelegt werden. Die Bestätigung muss mit einem Stempel der Einrichtung bzw. Institution und firmenmäßiger Zeichnung versehen sein. Es muss das Formblatt des ZePPS „Bestätigung über die absolvierte Praxis“ verwendet werden.
Beim Einreichen der Anerkennung darf die Absolvierung des Praktikums grundsätzlich nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Die Lehrveranstaltung „Reflexion zum pädagogischen Praktikum im schulischen/außer schulischen Bereich“ ist nach Anerkennung des Pädagogischen Praktikums im schulischen/außerschulischen Bereich zu absolvieren.
Kontakt Margit Ortner-Wiesinger
Prinzipiell ist es innerhalb des Entwicklungsverbundes Süd-Ost möglich, die jeweiligen Praktika an allen Standorten (Kärnten, Steiermark, Burgenland) zu absolvieren.
Praktika von Unterrichtsfächern, die in Kärnten im Bachelor-Studium angeboten werden
Für Praktika von Unterrichtsfächern, die in Kärnten angeboten werden (z.B. Deutsch, Geografie), können Sie sich als Student:in aus der Steiermark oder dem Burgenland zu den regulären Anmeldezeiten (siehe Praktikumsanmeldung) einfach über PH-Online zu einem Praktikumsplatz anmelden. Es ist in diesem Fall aber verpflichtend, dass die entsprechende Fachdidaktische Begleitung ebenfalls in Kärnten absolviert wird (anderenfalls erlischt der Anspruch auf den Praktikumsplatz).
Praktika, die in Kärnten nicht regulär im Bachelor-Studium angeboten werden
Falls Sie, als Studentin bzw. Student einer steirischen oder burgenländischen Einrichtung, ein Praktikum in einem in Kärnten nicht angebotenen Fach (z.B. PuP, Chemie, Ernährung und Haushalt...) anstreben, beachten Sie bitte folgende Modalitäten:
- Für die Absolvierung eines Praktikums in Kärnten ist eine Voranmeldung bis zum 30.4. (fürs darauffolgende Wintersemester) bzw. bis zum 30.11. (fürs darauffolgende Sommersemester) nötig.
- Dieses schriftliche Voranmeldung senden Sie bitte an:
- Praktikum an einer MS: birgit.hoelbling(at)phk.ac.at
- Praktikum an einer AHS: simone.krainer(at)phk.ac.at
- Praktikum an einer BMHS: bernhard.obiltschnig(at)phk.ac.at
Praktikumsplätze werden ausschließlich vom ZePPS vergeben.
Achtung: Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz birgt die Gefahr, dass einerseits das Praktikum nicht anerkannt wird oder dass andererseits die Ausbildungslehrkraft keine Vergütung für die Praktikumsbetreuung erhält.
Anmeldung für die PPS 4 im Masterstudium
Die Anmeldung für die PPS 4 erfolgt anhand eines Online-Formulars. Für die PPS 4, die ausschließlich im Wintersemester angeboten werden, ist eine Anmeldung innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen im Juni bzw. innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen im September per Mail an Isolde Kreis verpflichtend.
Die Praxis der Lehramtsstudien Sekundarstufe manifestiert sich vor allem in den Praktika, die Lehramtsstudierende ab dem 2. Semester an Schulen absolvieren, bei denen Sie Unterricht beobachten, erproben und theoriegeleitet reflektieren können. Erfahrene und hochqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer begleiten Sie dabei als persönliche Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer.
Zu diesem Zweck kooperiert das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien mit unserer Praxisschule - Verbundmodell Mittelschule | BRG der PH Kärnten im Haus sowie einer großen Anzahl von Ausbildungsschulen im Land Kärnten.
Herzlichen Dank allen Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern sowie Schulleiterinnen und Schulleitern, die dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung des Nachwuchses für die Profession des Lehrerinnen- und Lehrerberufs leisten!
Praxismittelschule der Pädagogischen Hochschule Kärnten
BG, BRG und wirtschaftskundliches BRG für Berufstätige Klagenfurt
BG und BRG "Alpen-Adria-Gymnasium", Völkermarkt
BG und BRG "Ingeborg Bachmann"
BG und BRG für Slowenen in Klagenfurt
BG und BRG Peraustraße, Villach
BG und BRG St. Martin, Villach
BHAK und BHAS II „HAK International Klagenfurt“
BHAK und BHAS Praxis-HAK Völkermarkt
BRG und BORG Hubertusstraße, Klagenfurt
HBLA für Mode und Bekleidungstechnik „Die WI’MO“
HLW des Kärntner Caritasverbandes
MS Klagenfurt 2 - Waidmannsdorf
MS Klagenfurt 3 - Hasnerschule
MS Klagenfurt 12 - St. Ruprecht
RG und ORG Sankt Ursula der Diözese Gurk
Zweisprachige Bundeshandelsakademie Klagenfurt