Die österreichische Schullandschaft für die 10- bis 19-Jährigen ist vielfältig. Als Studierende des Lehramtstudiums Sekundarstufe AB haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Schultypen Praxiserfahrungen zu sammeln - von der Mittelschule und Polytechnischen Schule über Gymnasien mit verschiedenen Schwerpunkten bis hin zu Berufsbildenden Höheren Schulen. 

In den Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS) des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung erleben Sie Unterricht an Schulen und besuchen parallel vor- und nachbereitende Begleitlehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktik an der Hochschule und Universität. Sie beobachten und planen mit Unterstützung von erfahrenen Ausbildungslehrpersonen Unterricht, erproben Ihre Planungen in der Praxis und reflektieren theoriegeleitet Ihre Erfahrungen mit Hochschullehrenden. 

Als Student:in des Bachelorstudiums Sekundarstufe AB absolvieren Sie ein Orientierungspraktikum und sechs Fachpraktika.  Im Masterstudium vertiefen Sie Ihre fachdidaktischen und pädagogischen Kompetenzen in zwei weiteren Fachpraktika, die ihren Schwerpunkt auf individuelle Unterrichtsbeobachtung (Lesson Study) legen. Zusätzlich absolvieren Sie ein außerschulisches Praktikum mit Reflexionsseminar.  

Im Entwicklungsverbund Süd-Ost, am Standort Kärnten, werden die PPS vom Zentrum für PPS der PH Kärnten in Kooperation mit der Universität Klagenfurt angeboten.  

Ab dem WS 2026/27 tritt das neue Curriculum für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung in Kraft - ab diesem Zeitpunkt ist es auch möglich, Praktika in diesem neuen Curriculum zu absolvieren.  

Im WS 2026/27 werden

  • das Orientierungspraktikum
  • das Fach- bzw. Spezialisierungspraktikum (=“Praxissemester“)

angeboten.

Wer sich bis 20.5.2026 zu diesen Praktika vorangemeldet hat, wird bei der Vergabe der Plätze (in Bezug auf Wunschbezirke) bevorzugt behandelt - trotzdem ist es bis Ende August weiterhin möglich, sich für einen Praktikumsplatz zu registrieren (allerdings kann eine Berücksichtigung der Wunschbezirke in vielen Fällen nicht mehr berücksichtigt werden).

Vom Zentrum für PPS wird in den entsprechenden Fächern eine passende Anzahl von Praktikumsplätzen (hochgerechnet aus den jeweiligen Praktika der vorangegangenen Semester) zur Anmeldung in PH-Online angeboten. Die PPS 2 finden vorwiegend an den Mittelschulen statt, die PPS 3 an den BHS.
Ausnahme: Sollte eine Studierende/ein Studierender die PPS 2 an einer BHS absolviert haben, dann muss sie/er die PPS 3, wenn möglich, an einer Mittelschule absolvieren.

Im Jänner bzw. August wird die Anmeldemöglichkeit zu den Praktikumsplätzen im darauffolgenden Semester geöffnet, Studierende, die alle Voraussetzungen für ein Praktikum erfüllen, können sich online anmelden.

Denken Sie bitte darüber hinaus daran, sich auch zu den entsprechenden Begleitlehrveranstaltungen (BWG & Fachdidaktik) anzumelden - eine Übersicht der Begleitlehrveranstaltungen im Wintersemester 2026/27 finden Sie hier.

 

Anmeldefristen:

ab 03.08.2026: Schulen in FE, KL, SV, VK und Praxis-Mittelschule

ab 04.08.2026: Schulen im Stadtgebiet Villach

ab 05.08.2026: Schulen im Stadtgebiet Klagenfurt

Für alle Bezirke endet die Anmeldefrist am 06.09.2026.

Sie finden ab August alle Praktika zur Anmeldung unter:
https://www.ph-online.ac.at/ph-ktn/wblvangebot.wbshowlvoffer?porgnr=18246

 

Hermagor, Spittal, Wolfsberg & Landschulen:

In den Bezirken Hermagor, Spittal und Wolfsberg sowie in entlegeneren Landschulen werden nicht standardmäßig Praktikumsplätze in allen Fächern angeboten. Sollten Sie den Wunsch bzw. die Bereitschaft haben, in diesen Regionen ein Praktikum zu absolvieren, können Sie bis 30.04. (fürs folgende Wintersemester) bzw. bis 30.11. (fürs folgende Sommersemester) unverbindlich einen Wunsch an die E-Mail-Adresse zentrum.pps(at)phk.ac.at abgeben.

Bitte nennen Sie dazu die folgenden Daten:

  • Bezirk bzw. Ortschaft
  • Praktikumstyp (OP, PPS1, PPS2, PPS3)
  • Fach bzw. Fächer

Dasselbe Vorgehen gilt auch, sollten Sie in einem beliebigen Fach (außer Slowenisch) ein Praktikum an der HLW St. Peter, dem zweisprachigen Gymnasium oder der zweisprachigen HAK Klagenfurt in der Unterrichtssprache Slowenisch (d.h. beispielsweise Geografie in der Unterrichtssprache Slowenisch) absolvieren wollen. Für das UF Slowenisch werden selbstverständlich auch ohne Voranmeldung ganz normal Praktikumsplätze (vorwiegend an den genannten Schulen) angeboten.

Die Erfüllung solcher Wünsche kann nicht garantiert werden, sondern hängt von der Bereitschaft der Direktion und Lehrkräfte der jeweiligen Schule sowie der Genehmigung durch die Bildungsdirektion ab.

Für Schulen im Stadtgebiet von Klagenfurt, Villach, St. Veit, Feldkirchen und Völkermarkt ist keine Wunschabgabe möglich/nötig!

 

Platzvergabe:

Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt immer auf die Warteliste - die endgültige Platzvergabe obliegt dem ZePPS.

Pro Lehrkraft werden normalerweise zwei Plätze angeboten – in Ausnahmefällen aber auch drei oder nur einer (AHS/BHS). 

Im Pflichtschulbereich (=MS) muss jede Lehrkraft zumindest zwei Studierende (PPS 2) bzw. drei Studierende (OP) betreuen. Das bedeutet, wenn in einer MS zu Anmeldeschluss zu wenige Personen in einer Gruppe angemeldet sind, werden diese auf den räumlich nächstgelegenen freien Praktikumsplatz umgemeldet.

 

Anmeldung für PPS 4

Die Anmeldefenster für die nächstmögliche Teilnahme an den PPS 4 (Wintersemester des nächsten Studienjahres) sind jeweils in der ersten Juni- und Septemberhälfte des laufenden Jahres geöffnet.

Mit Oktober 2026 tritt für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ein neues Curriculum in Kraft. Im Rahmen dieses Studiums sind zwei Praktika (Orientierungspraktikum und Fach-/Spezialisierungspraktikum) im Bachelor und ein Praktikum im Master vorgesehen.

Die Praktika des Bachelors werden im Oktober 2026 erstmalig angeboten, das Masterpraktikum im März 2027.

Das Orientierungspraktikum ist Teil der neu strukturierten Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS), die mit dem Curriculum für das Lehramt Sekundarstufe ab dem Wintersemester 2026/27 eingeführt werden. Im Mittelpunkt des Orientierungspraktikums steht die frühe Auseinandersetzung mit dem Lehrberuf. Die Studierenden sollen ihre Berufswahl reflektieren und schrittweise einen Perspektivenwechsel von der Rolle als Schüler:innen hin zur Rolle als Lehrperson vollziehen. Dabei geht es nicht nur um das Kennenlernen von Unterricht, sondern um ein umfassendes Verständnis des schulischen Arbeitsfeldes. Der Lehrberuf wird als komplexe Tätigkeit vermittelt, die neben der Wissensvermittlung auch erzieherische, organisatorische und administrative Aufgaben umfasst.

Das Praktikum wird durch die Lehrveranstaltung „Theorie und Praxis des Unterrichts“ begleitet, in der die grundlegenden didaktischen Konzepte, sowie Erkenntnisse der Unterrichtsforschung vermittelt werden. Ziel ist es, theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen und die Studierenden dazu zu befähigen, Lernprozesse gezielt zu unterstützen und dabei sich selbst, den Unterricht sowie den Lehrberuf reflektiert kennenzulernen und zu analysieren.

 

Stundenaufteilung der Kontaktstunden für Studierende  

Es sind insgesamt 30 Stunden an der Schule zu absolvieren (sog. „Kontaktstunden“). Zudem kommen weitere 20 Stunden Selbststudium hinzu, dies entspricht 50 Stunden bzw. 2 ECTS-AP im Rahmen des Orientierungspraktikums:  

  • 30 Stunden (+ 20 Stunden Selbststudium) = 2 ECTS-AP

Der folgende Vorschlag zur Stundenaufteilung der Kontaktstunden dient als Orientierungshilfe, um die Zeit an der Schule möglichst effektiv zu nutzen. Innerhalb festgesetzter Rahmenbedingungen besteht eine gewisse Flexibilität bei der Gestaltung der Praxisphasen, abhängig vom jeweiligen Schulstandort.  

Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass  

  • mindestens 3 Unterrichtssequenzen,  
  • mindestens 12 Stunden Hospitationen bzw. Unterrichtsassistenz und
  • mindestens 2 Stunden nichtunterrichtende Tätigkeiten  

absolviert werden müssen. Wenn die Anzahl der gehaltenen Unterrichtssequenzen (bis zu 3 Stunden möglich) oder die Anzahl der nichtunterrichtenden Tätigkeiten (bis zu 4 Stunden möglich) erhöht werden, reduziert sich im Gegenzug die Anzahl an Stunden für Hospitation und/oder Unterrichtsassistenzstunden im selben Ausmaß.

Tätigkeit 

Stunden 

Auftaktveranstaltung 

1 

Einführung an der Schule, Orientierungsgespräch 

2 

Hospitationen 

Planung, Durchführung und Reflexion kriteriengeleiteter Hospitationen (mind. 12 Stunden) 

12 * 

Unterrichtsassistenz

Co-Teaching, Co-Planning, Einzelförderung, Betreuung von Gruppenarbeiten etc. sowie Reflexionen (mind. 2 Stunden) 

4 * 

Unterricht 

3 Unterrichtsequenzen (nach jeder gehaltenen Sequenz folgt verbindliche Hospitation zur Erfüllung der Gesamtstundenanzahl) 

Vor- und Nachbesprechungen (zur Planung und Reflexion) 

6 

3

3 

Nichtunterrichtende Tätigkeiten nach Wahl (siehe Liste der administrativen/erzieherischen Aufgaben)
mind. 2 Stunden* 

4 * 

Abschlussgespräch 

1 

GESAMT 

30 

*Die Anzahl der Hospitationen kann erhöht werden - dafür können im Gegenzug die Unterrichtsassistenzstunden bzw. nichtunterrichtende Tätigkeiten im selben Ausmaß reduziert werden.

 

Nichtunterrichtende Tätigkeiten

Das Orientierungspraktikum fokussiert neben dem Perspektivenwechsel zur Lehrer:innenrolle und der Reflexion der Berufseignung auch auf erzieherische und administrative Aufgaben außerhalb des Unterrichts. Studierende sollen sich aktiv am Schulleben beteiligen, grundlegende Kenntnisse der Schul- und Unterrichtsorganisation erwerben sowie deren Strukturen und Bedeutung für den Lehrberuf verstehen.

Hierfür sind explizit mindestens 2 Stunden für nicht-unterrichtende Tätigkeiten reserviert, wobei mindestens zwei unterschiedliche Aktivitäten gewählt werden müssen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Administrative Praxis: Einführung in Verwaltungsprogramme (z. B. elektronisches Klassenbuch, Sokrates) sowie Einblicke in die Bibliotheksarbeit oder Kustodiate (23.& 24. PD-Stunde).
  • Kommunikation & Kooperation: Teilnahme an (pädagogischen) Konferenzen, SCHILF und der Kontakt mit Erziehungsberechtigten (z. B. im Rahmen von Elternsprechtagen oder KEL-Gesprächen).
  • Schulleben & Aufsicht: Mitwirkung bei Ganztagsangeboten/ Nachmittagsbetreuung, Wandertagen, Skitagen und Gangaufsichten.  
  • sonstige, nicht unterrichtende Tätigkeiten: Mitwirkung am Tag der offenen Tür, im Rahmen von Wirtschaftstagen, Projekttagen, etc.  

Im Rahmen der Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Gesprächen mit Erziehungsberechtigten etc. ist ausdrücklich auf die Verpflichtung der Verschwiegenheit hinzuweisen!  

Das Fachpraktikum im Wintersemester 2026/27 startet mit der Auftaktveranstaltung am Montag, den 5. Oktober um 15:00

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Curriculums für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Wintersemester 2026/27 werden die Pädagogisch-Praktischen-Studien (PPS) am Standort Kärnten grundlegend neu strukturiert. Kernstück dieser Reform ist das Praxissemester. Dieses Format ermöglicht es Studierenden, über den Zeitraum eines ganzen Semesters hinweg vertiefte Praxiserfahrungen in ihren beiden Unterrichtsfächern zu sammeln.

Die Präsenzzeit an der Schule soll dabei so gestaltet sein, dass den Studierenden Einblick in das gesamte Berufsfeld Schule gewährt wird. Studierende sind nicht nur in die unterrichtenden, sondern möglichst umfassend auch in die erzieherischen und administrativen Tätigkeiten einer Lehrperson einzuführen (insbesondere auch durch die Teilnahme an Konferenzen und an Gesprächen mit Erziehungsberechtigten sowie durch den Einblick in Klassenbücher). Sowohl das Curriculum als auch die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass dieses Praktikum weit über das reine Halten von Unterrichtsstunden hinausgeht. Ziel ist es, den Studierenden einen realistischen und ganzheitlichen Einblick in das gesamte Berufsfeld einer Lehrperson zu ermöglichen. Durch diese breite Einbindung sollen die Studierenden verstehen, dass das Berufsfeld Schule weit mehr umfasst als die reine Wissensvermittlung, zudem sollen die Studierenden Kompetenzen in der Organisation, Erziehung und Administration erwerben. Durch diese vielseitige Gestaltung des Praxissemesters werden die Studierenden systematisch an die komplexen Anforderungen des Berufsfeldes Schule herangeführt und optimal auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet.

 

Stundenaufteilung der Kontaktstunden für Studierende  

Pro Unterrichtsfach (UF) sind insgesamt 60 Stunden an der Schule zu absolvieren (sog. „Kontaktstunden“). Zudem kommen weitere 40 Stunden pro Unterrichtsfach im Selbststudium hinzu, dies entspricht 100 Stunden bzw. 4 ECTS-AP pro Unterrichtsfach im Rahmen des Praktikumssemesters.  

  • 60 Stunden (+ 40 Stunden Selbststudium) = 4 ECTS-AP

Der folgende Vorschlag zur Stundenaufteilung der Kontaktstunden dient als Orientierungshilfe, um die Zeit an der Schule möglichst effektiv zu nutzen. Innerhalb festgesetzter Rahmenbedingungen besteht eine gewisse Flexibilität bei der Gestaltung der Praxisphasen, abhängig vom jeweiligen Schulstandort.  

Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass  

  • mindestens 15 gehaltene Unterrichtsstunden,  
  • mindestens 5 Stunden Hospitationen bzw. Unterrichtsassistenz und
  • mindestens 8 Stunden nichtunterrichtende Tätigkeiten  

absolviert werden müssen. Wenn die Anzahl der gehaltenen Unterrichtsstunden (bis zu 20 Stunden möglich) oder die Anzahl der nichtunterrichtenden Tätigkeiten (bis zu 10 Stunden möglich) erhöht werden, reduziert sich im Gegenzug die Anzahl an Stunden für Hospitation und/oder Unterrichtsassistenzstunden im selben Ausmaß. 

Tätigkeit 

Stunden 

Auftaktveranstaltung 

1 

Einführung an der Schule, Orientierungsgespräch 

2 

Hospitationen 

Planung, Durchführung und Reflexion kriteriengeleiteter Hospitationen (mind. 5 Stunden) 

10* 

Unterrichtsassistenz

Co-Teaching, Co-Planning, Einzelförderung, Betreuung von Gruppenarbeiten etc. sowie Reflexionen (mind. 5 Stunden) 

8* 

Unterricht 

mind. 15 Unterrichtsstunden*
Vor- und Nachbesprechungen (zur Planung und Reflexion) 

30*

15

15

Nichtunterrichtende Tätigkeiten nach Wahl

nach Wahl (siehe Liste der administrativen/erzieherischen Aufgaben) mind. 8 Stunden* 

8* 

Abschlussgespräch 

1 

GESAMT 

60 

*Die Anzahl der Unterrichtsstunden kann bis auf 20 Unterrichtsstunden, die Anzahl der nichtunterrichtenden Tätigkeiten auf bis zu 10 Stunden erhöht werden - dafür können im Gegenzug Hospitationsstunden und / oder Unterrichtsassistenzstunden im selben Ausmaß reduziert werden (bis zu einem Minimum von jeweils 5 Stunden).

 

Nichtunterrichtende Tätigkeiten

Neben dem Unterrichten im Klassenzimmer liegt der Fokus des Praxissemesters auch auf den erzieherischen und administrativen Tätigkeiten außerhalb des Klassenzimmers. Gemäß Curriculum und Bundesgesetz sind Studierende dazu angehalten, sich aktiv in das Schulleben einzubringen. Hierfür sind explizit mindestens 8 Stunden für nicht-unterrichtende Tätigkeiten reserviert, wobei mindestens zwei unterschiedliche Aktivitäten gewählt werden müssen. 

Dazu zählen insbesondere:

  • Administrative Praxis: Einführung in Verwaltungsprogramme (z. B. elektronisches Klassenbuch, Sokrates) sowie Einblicke in die Bibliotheksarbeit oder Kustodiate (23.& 24. PD-Stunde).
  • Kommunikation & Kooperation: Teilnahme an (pädagogischen) Konferenzen, SCHILF und der Kontakt mit Erziehungsberechtigten (z. B. im Rahmen von Elternsprechtagen oder KEL-Gesprächen).
  • Schulleben & Aufsicht: Mitwirkung bei Ganztagsangeboten/ Nachmittagsbetreuung, Wandertagen, Skitagen und Gangaufsichten.  
  • sonstige, nicht unterrichtende Tätigkeiten: Mitwirkung am Tag der offenen Tür, im Rahmen von Wirtschaftstagen, Projekttagen, etc.  

Im Rahmen der Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Gesprächen mit Erziehungsberechtigten etc. ist ausdrücklich auf die Verpflichtung der Verschwiegenheit hinzuweisen!  

Mit dem neuen Curriculum des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung erhalten die Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS) im Masterstudium eine vertiefende Ausrichtung. Die Fach- bzw. Spezialisierungspraktika sowie die dazugehörigen Begleitlehrveranstaltungen bauen auf den im Bachelorstudium erworbenen Grundlagen auf und zielen darauf ab, die professionellen Kompetenzen der Studierenden in der Planung, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht weiter auszubauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung von Unterricht in der Sekundarstufe II.

Das Praktikum ist verpflichtend mit der jeweiligen fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltung des entsprechenden Semesters verbunden. Diese enge Verschränkung von schulischer Praxis und universitärer Begleitung soll sicherstellen, dass Unterrichtserfahrungen nicht nur gesammelt, sondern systematisch analysiert, theoriegeleitet reflektiert und für die professionelle Weiterentwicklung nutzbar gemacht werden. Feedback von Betreuungslehrpersonen, Hochschullehrenden und studentischen Kolleg:innen bildet dabei eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der eigenen Unterrichtspraxis und des professionellen Selbstverständnisses.

 

Stundenaufteilung der Kontaktstunden für Studierende  

Pro Unterrichtsfach (UF) sind insgesamt 40 Stunden an der Schule zu absolvieren (sog. „Kontaktstunden“). Zudem kommen weitere 35 Stunden pro Unterrichtsfach im Selbststudium hinzu, dies entspricht 75 Stunden bzw. 3 ECTS-AP pro Unterrichtsfach im Rahmen des Masterpraktikums.

  • 40 Stunden (+ 35 Stunden Selbststudium) = 3 ECTS-AP 

Der folgende Vorschlag zur Stundenaufteilung der Kontaktstunden dient als Orientierungshilfe, um die Zeit an der Schule möglichst effektiv zu nutzen. Innerhalb festgesetzter Rahmenbedingungen besteht eine gewisse Flexibilität bei der Gestaltung der Praxisphasen, abhängig vom jeweiligen Schulstandort.  

Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass  

  • mindestens 16 gehaltene Unterrichtsstunden,  
  • mindestens 4 Stunden Hospitationen und  
  • mindestens 5 Stunden nichtunterrichtende Tätigkeiten  

absolviert werden müssen. Wenn die Anzahl der gehaltenen Unterrichtsstunden (bis zu 19 Stunden möglich) erhöht werden, reduziert sich im Gegenzug die Anzahl an Stunden für Hospitation und/oder Nichtunterrichtende Tätigkeiten im selben Ausmaß.  

Tätigkeit 

Stunden 

Auftaktveranstaltung 

1 

Einführung an der Schule, Orientierungsgespräch 

2 

Hospitationen 

Planung, Durchführung und Reflexion kriteriengeleiteter Hospitationen (mind. 4 Stunden*)

5* 

Unterricht 

mind. 16 Unterrichtsstunden* 

Vor- und Nachbesprechungen (zur Planung und Reflexion) 

24 

16 

8

Nichtunterrichtende Tätigkeiten nach Wahl  

nach Wahl (siehe Liste der administrativen/erzieherischen Aufgaben)mind. 5 Stunden* 

7* 

Abschlussgespräch 

1 

GESAMT 

40 

*Die Anzahl der Unterrichtsstunden kann bis auf 19 Unterrichtsstunden erhöht werden - dafür können im Gegenzug Hospitationsstunden (bis zu einem Minimum von 4) und Nichtunterrichtende Tätigkeiten (bis zu einem Minimum von 5) im selben Ausmaß reduziert werden.

 

Nichtunterrichtende Tätigkeiten

Neben dem Unterrichten im Klassenzimmer liegt der Fokus des Praxissemesters auch auf den erzieherischen und administrativen Tätigkeiten außerhalb des Klassenzimmers. Gemäß Curriculum und Bundesgesetz sind Studierende dazu angehalten, sich aktiv in das Schulleben einzubringen. Hierfür sind explizit mindestens 8 Stunden für nicht-unterrichtende Tätigkeiten reserviert, wobei mindestens zwei unterschiedliche Aktivitäten gewählt werden müssen. 

Dazu zählen insbesondere:

  • Administrative Praxis: Einführung in Verwaltungsprogramme (z. B. elektronisches Klassenbuch, Sokrates) sowie Einblicke in die Bibliotheksarbeit oder Kustodiate (23.& 24. PD-Stunde).
  • Kommunikation & Kooperation: Teilnahme an (pädagogischen) Konferenzen, SCHILF und der Kontakt mit Erziehungsberechtigten (z. B. im Rahmen von Elternsprechtagen oder KEL-Gesprächen).
  • Schulleben & Aufsicht: Mitwirkung bei Ganztagsangeboten/ Nachmittagsbetreuung, Wandertagen, Skitagen und Gangaufsichten.  
  • sonstige, nicht unterrichtende Tätigkeiten: Mitwirkung am Tag der offenen Tür, im Rahmen von Wirtschaftstagen, Projekttagen, etc.  

Im Rahmen der Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen, Gesprächen mit Erziehungsberechtigten etc. ist ausdrücklich auf die Verpflichtung der Verschwiegenheit hinzuweisen!  

Anerkennungen im Bachelor- bzw. Masterstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung (SEK AB) können nur für jene Unterrichtsfächer durchgeführt werden, die am jeweiligen Studienstandort im Rahmen der Hauptzulassung angeboten werden.

Das heißt, Studierende, die nicht in Kärnten hauptzugelassen sind oder ein Unterrichtsfach studieren, das in Kärnten nicht angeboten wird, müssen ihren Antrag auf Anerkennung am jeweils zuständigen Standort bzw. beim dortigen Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien (Zentrum für PPS) einreichen.

Die Praktika und die Begleitlehrveranstaltungen im Bachelorstudium werden nicht anerkannt.

Unterrichtstätigkeit in Österreich:

Nachweis über … 

  • abgeschlossene Induktionsphase in der Sekundarstufe* ODER … 
  • zumindest 1 Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Unterrichtsfach im Ausmaß von mindestens 4 Unterrichtseinheiten pro Woche … 
    • an einer öffentlichen Schule in der Sekundarstufe* oder 
    • an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht in der Sekundarstufe* oder 
    • an einer österreichischen Auslandsschule in der Sekundarstufe*; 
    • an Musikschulen und Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht (gilt nur für das Unterrichtsfach "Instrumentalmusik und Gesang").

*Für die Spezialisierung „Katholische Religion mit Fokus Primarstufe“ gilt der Nachweis der Berufserfahrung in der Primarstufe.

Es werden die schulischen Praktika gem. § B 2 (Masterstudium Lehramt Sek AB 26W) anerkannt. Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik sind zu absolvieren.

Unterrichtstätigkeit in der Sekundarstufe im Ausland:

Wenn sich die Unterrichtstätigkeit mit Inhalt und Umfang der Anforderungen des Masterpraktikums im Großen und Ganzen deckt, kann diese anerkannt werden. Eine entsprechende Bestätigung der ausländischen Schule ist Voraussetzung. Falls diese Bestätigung nicht in deutscher oder englischer Sprache verfügbar ist, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung dazugelegt werden.

Es werden die schulischen Praktika gem. § B 2 anerkannt. Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik sind zu absolvieren. 

Für die Anerkennung des Orientierungspraktikums sowie der PPS 1 muss man im betreffenden Fach über mind. ein Jahr mind. vier Unterrichtseinheiten pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich unterrichtet haben. Die entsprechende Berufserfahrung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Schikurse, Sport- und Sprachwochen in der Sekundarstufe mit entsprechender unterrichtlicher Tätigkeit können für die PPS 1 anerkannt werden.

Eine Anerkennung der Fachpraktika PPS 1 oder PPS 2 kann nach Vorliegen von 160 Stunden Unterrichtstätigkeit im Unterrichtsfach und mindestens einer unterrichtlichen Tätigkeit über die Dauer eines halben Unterrichtsjahres durchgeführt werden. Die entsprechende Berufserfahrung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die zugehörigen Begleitlehrveranstaltungen der Fachdidaktik sowie der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind verpflichtend zu absolvieren.

Auslandspraktika mit unterrichtender Tätigkeit in der Sekundarstufe und Sprachassistenz im Ausland im entsprechenden Fach werden anerkannt, wenn sie sich mit Inhalt und Umfang der Anforderungen der PPS 1 (oder der PPS 2) decken. Eine entsprechende Bestätigung der ausländischen Schule ist Voraussetzung. Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind in der Regel zu absolvieren.

Die PPS 3 sowie die dazugehörigen fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Begleitlehrveranstaltungen sind in der Regel unabhängig vom Ausmaß der geleisteten Unterrichtsarbeit zu absolvieren.

Nicht anerkannt werden:
Kurstätigkeiten am BFI, WIFI oder anderen staatlich anerkannten Institutionen der Erwachsenenbildung, Jugendbetreuung (Pädagogische Arbeit z. B. in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.). Anerkennungen im Masterstudium möglich (siehe schulisches/außerschulisches Praktikum).

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, senden Sie die Bestätigung an Dr. Angelika Trattnig. Beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist acht Wochen ab Einbringen des Antrages beträgt! 

Die Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktion kann – unabhängig vom Stundenausmaß und auch bei fachfremdem Unterricht – für die PPS 4 sowie das außerschulische Praktikum anerkannt werden. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist jedoch für die Studierenden verpflichtend. 

Für die Anerkennung der PPS 4 und des außerschulischen Praktikums ohne Induktion braucht man eine Unterrichtstätigkeit von mind. einem Jahr im Ausmaß von mind. einer halben Lehrverpflichtung pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist auch in diesem Fall für die Studierenden verpflichtend. 

Für die Anerkennung der PPS 4 ohne außerschulisches Praktikum braucht man eine Unterrichtstätigkeit von mind. einem Jahr im Ausmaß von mind. mindestens vier Unterrichtseinheiten im Fach pro Woche an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht im Sekundarbereich. Die Berufserfahrung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist auch in diesem Fall für die Studierenden verpflichtend. 

Auslandspraktika mit unterrichtender Tätigkeit in der Sekundarstufe und Sprachassistenz im Ausland im entsprechenden Fach werden anerkannt, wenn sie sich mit Inhalt und Umfang der Anforderungen der PPS 4 decken. Eine entsprechende Bestätigung der ausländischen Schule ist Voraussetzung. Die Begleitlehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind in der Regel zu absolvieren.

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, senden Sie die Bestätigung an Dr. Angelika Trattnig. Beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist acht Wochen ab Einbringen des Antrages beträgt! 

Das „Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich (4 ECTS-Anrechnungspunkte)“ wird anerkannt, wenn das Praktikum/die Praktika an einer Einrichtung bzw. Institution mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept absolviert wurden; z.B. Arbeit 

  • in der Kinder- und Jugendwohlfahrt - z.B. außerschulische Jugendarbeit, Jugendzentren, Streetwork, Schulsozialarbeit, mobile Leistungen der Jugendwohlfahrt, Kinder Jugendwohngruppe
  • bei sozialen Kulturprojekten
  • in Beratungsstellen und Zentren für Familien und Jugendliche
  • mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. mit besonderen Bedürfnissen • in der Leitung und Organisation von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • an (inklusions-)pädagogischen Konzepten, die Kinder bzw. Jugendliche betreffen
  • im Bereich „diversity management“ - z.B. Gender Mainstreaming
  • im Management, in der Organisation und Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • in Bildungsprojekten
  • in der Arbeits- und Berufsberatung
  • in Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen (Kinder- und Jugendarbeit)
  • in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.
  • in Institutionen der Nach- und Lernhilfe.

Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich wird erst dann anerkannt, wenn die Bestätigung(en) über die 80 Stunden (Formblatt des ZePPS „Bestätigung über die absolvierte Praxis“) inklusive Praktikumsbericht(e) vorgelegt werden. Die Bestätigung muss mit einem Stempel der Einrichtung bzw. Institution und firmenmäßiger Zeichnung versehen sein. Es muss das Formblatt des ZePPS „Bestätigung über die absolvierte Praxis“ verwendet werden. 

Beim Einreichen der Anerkennung darf die Absolvierung des Praktikums grundsätzlich nicht länger als drei Jahre zurückliegen. 

Die Lehrveranstaltung „Reflexion zum pädagogischen Praktikum im schulischen/außer schulischen Bereich“ ist nach Anerkennung des Pädagogischen Praktikums im schulischen/außerschulischen Bereich zu absolvieren.

Kontakt Margit Ortner-Wiesinger
 

Prinzipiell ist es innerhalb des Entwicklungsverbundes Süd-Ost möglich, die jeweiligen Praktika an allen Standorten (Kärnten, Steiermark, Burgenland) zu absolvieren.

Praktika von Unterrichtsfächern, die in Kärnten im Bachelor-Studium angeboten werden

Für Praktika von Unterrichtsfächern, die in Kärnten angeboten werden (z.B. Deutsch, Geografie), können Sie sich als Student:in aus der Steiermark oder dem Burgenland zu den regulären Anmeldezeiten (siehe Praktikumsanmeldung) einfach über PH-Online zu einem Praktikumsplatz anmelden. Es ist in diesem Fall aber verpflichtend, dass die entsprechende Fachdidaktische Begleitung ebenfalls in Kärnten absolviert wird (anderenfalls erlischt der Anspruch auf den Praktikumsplatz).

Praktika, die in Kärnten nicht regulär im Bachelor-Studium angeboten werden

Falls Sie, als Studentin bzw. Student einer steirischen oder burgenländischen Einrichtung, ein Praktikum in einem in Kärnten nicht angebotenen Fach (z.B. PuP, Chemie, Ernährung und Haushalt...) anstreben, beachten Sie bitte folgende Modalitäten:

Praktikumsplätze werden ausschließlich vom ZePPS vergeben.
Achtung: Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz birgt die Gefahr, dass einerseits das Praktikum nicht anerkannt wird oder dass andererseits die Ausbildungslehrkraft keine Vergütung für die Praktikumsbetreuung erhält.

Anmeldung für die PPS 4 im Masterstudium

Die Anmeldung für die PPS 4 erfolgt anhand eines Online-Formulars. Für die PPS 4, die ausschließlich im Wintersemester angeboten werden, ist eine Anmeldung innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen im Juni bzw. innerhalb der ersten beiden Kalenderwochen im September per Mail an Isolde Kreis verpflichtend.

Die Praxis der Lehramtsstudien Sekundarstufe manifestiert sich vor allem in den Praktika, die Lehramtsstudierende ab dem 2. Semester an Schulen absolvieren, bei denen Sie Unterricht beobachten, erproben und theoriegeleitet reflektieren können. Erfahrene und hochqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer begleiten Sie dabei als persönliche Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer.

Zu diesem Zweck kooperiert das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien mit unserer Praxisschule - Verbundmodell Mittelschule | BRG der PH Kärnten im Haus sowie einer großen Anzahl von Ausbildungsschulen im Land Kärnten.

Herzlichen Dank allen Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern sowie Schulleiterinnen und Schulleitern, die dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung des Nachwuchses für die Profession des Lehrerinnen- und Lehrerberufs leisten!

Praxismittelschule der Pädagogischen Hochschule Kärnten

BAfEP

BG Porcia

BG, BRG und wirtschaftskundliches BRG für Berufstätige Klagenfurt

BG Tanzenberg

BG und BRG "Alpen-Adria-Gymnasium", Völkermarkt

BG und BRG "Europagymnasium"

BG und BRG "Ingeborg Bachmann"

BG und BRG für Slowenen in Klagenfurt

BG und BRG Lerchenfeld

BG und BRG Mössingerstraße

BG und BRG Peraustraße, Villach

BG und BRG St. Martin, Villach

BG und BRG St. Veit a.d. Glan

BHAK und BHAS I Klagenfurt

BHAK und BHAS Althofen

BHAK und BHAS Feldkirchen

BHAK und BHAS Spittal

BHAK und BHAS Villach

BHAK und BHAS Praxis-HAK Völkermarkt

BHAK und BHAS Wolfsberg

BORG Hermagor

BORG Spittal a.d. Drau

BRG Feldkirchen

BRG Klagenfurt-Viktring

BRG Spittal a. d. Drau

BRG und BORG Hubertusstraße, Klagenfurt

BRG und BORG Wolfsberg

CHS Villach

Fachberufsschule Villach 1

HBLA für Mode und Bekleidungstechnik „Die WI’MO“

HLW Hermagor

HLW des Kärntner Caritasverbandes

HLW Spittal/Drau

HLW St. Peter

HLW St. Veit/Glan

HLW Wolfsberg

HTBLA Lastenstraße

HTBLA Mössingerstraße

HTBLA Villach

HTBLA Wolfsberg

MS Althofen

MS Arnoldstein

MS Bad Eisenkappel

MS Bleiburg

MS Brückl

MS Ferlach

MS Gegendtal - Treffen

MS Gmünd Musik

MS Klagenfurt 2 - Waidmannsdorf

MS Klagenfurt 3 - Hasnerschule

MS Klagenfurt 5 - Wölfnitz

MS Klagenfurt 6 - St. Peter

MS Klagenfurt 11 - Annabichl

MS Klagenfurt 12 - St. Ruprecht

MS Klagenfurt 13 - Viktring

MS Klagenfurt - St. Ursula

MS Kötschach-Mauthen

MS Nötsch im Gailtal

MS Radenthein

MS Spittal an der Drau 1

MS St. Jakob im Rosental

MS St. Paul i. Lav.

MS St. Veit a.d. Glan

MS Straßburg

MS Velden

MS Villach-Auen

MS Villach-Lind

MS Villach-Landskron

MS Villach-Völkendorf

MS Völkermarkt

MS Wolfsberg Musik

MS Wolfsberg - St. Marein

RG und ORG Sankt Ursula der Diözese Gurk

Stiftsgymnasium St. Paul

Zweisprachige Bundeshandelsakademie Klagenfurt