Vor dem Studium

Der Beruf als Lehrperson ist faszinierend, abwechslungsreich. Lehrer:innen übernehmen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie begleiten, fördern und fordern sie. Das bedingt eine umfassende fachliche, überfachliche, pädagogische, theoriegeleitete Ausbildung, die auch Pädagogisch-Praktische Studien umfasst. Genaue Informationen zu unserem Studienangebot und zum Aufnahmeverfahren können Sie auf unserer Website nachlesen.

Gerne stellen wir Ihnen die Studienmöglichkeiten an der Pädagogische Hochschule Kärnten - Viktor Frankl Hochschule vor und freuen uns auf Ihre Fragen per E-Mail an studieninfo(at)ph-kaernten.ac.at oder in einem persönlichen Gespräch:

Maria Wobak, Leiterin des Zentrums für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, ist für Sie erreichbar unter der Mobiltelefonnummer: +43 (0) 664 9655 107 (auch über WhatsApp)

Cornelia Lipusch, Leiterin der Abteilung Studien- und Prüfungswesen, nimmt sich gerne für Sie während der Bürozeiten Zeit unter der Telefonnummer: 0463/508508-809.

Studienwerber:innen des Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe und des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung müssen ein gesetzlich vorgeschriebenes, mehrstufiges Aufnahmeverfahren durchlaufen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie dazu auf den Detailseiten unserer Studienangebote.

Sie haben bereits ein vergleichbares Studium im Ausland absolviert und möchten in Österreich als Lehrer:in tätig sein?


1. Studium im EU-Ausland (Ansuchen über die Bildungsdirektion)

Sie haben ein vergleichbares Lehramtsstudium im Ausland innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen und möchten sich dieses anerkennen lassen und zu einem österreichischen Lehramtszeugnis ergänzen?

Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen.

Falls Sie sich in Österreich aufhalten und Ihre mindestens dreijährige Lehramtsausbildung in einem der folgender  Staaten abgeschlossen haben, ist Ihr Zeugnis von der inländischen Dienstbehörde, die für die Anstellung im Schuldienst zuständig ist, auf Gleichwertigkeit und eventuelle Angleichungsmaßnahmen (z. B. österreichisches Schulrecht) zu prüfen:

Belgien; Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern.

Bitte wenden Sie sich in so einem Fall direkt an die zuständige Dienstbehörde (Bildungsdirektion für Kärnten).


2. Studium im Ausland

Sie haben ein vergleichbares Lehramtsstudium im Ausland außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen, möchten sich dieses anerkennen lassen und zu einem österreichischen Lehramtszeugnis ergänzen? Mehr erfahren

Eine Informationskampagne des BMBWF.

  • Sie möchten - als Quereinsteiger:in - umsteigen und quer durchstarten?
  • Sie möchten Ihr Praxiswissen als Lehrerin / als Lehrer weitergeben und so Ihre Berufung neben Ihrem Beruf leben?
  • Sie sind jung und wollen Ihr Abenteuer im Lehramtsstudium starten?

Dann bietet Ihnen KLASSE JOB - Jetzt als Lehrer:in durchstarten! wertvolle Informationen bei der Entscheidungsfindung.

Während des Studiums

Sommersemester 2025 
Semesterbeginn3. März 2025
Semesterende30. September 2025
Beginn der Lehrveranstaltungen3. März 2025
Ende der Lehrveranstaltungen30. Juni 2025
Allgemeine Zulassungsfrist und Frist für die Meldung der Fortsetzung (Bezahlung ÖH-Beitrag, Studienbeitrag)7. Januar bis 2. Februar 2025
Nachfrist31. März 2025
Wintersemester 2025/26 
Semesterbeginn1. Oktober 2025
Semesterende28. Februar 2026
Beginn der Lehrveranstaltungen1. Oktober 2025
Ende der Lehrveranstaltungen31. Jänner 2026
Allgemeine Zulassungsfrist und Frist für die Meldung der Fortsetzung (Bezahlung ÖH-Beitrag, Studienbeitrag)10. Juli 2025
5. September 2025
Nachfrist31. Oktober 2025
Sommersemester 2026 
Semesterbeginn2. März 2026
Semesterende30. September 2026
Beginn der Lehrveranstaltungen2. März 2026
Ende der Lehrveranstaltungen30. Juni 2026
Allgemeine Zulassungsfrist und Frist für die Meldung der Fortsetzung (Bezahlung ÖH-Beitrag, Studienbeitrag)7. Januar bis 6. Februar 2026
Nachfrist31. März 2026

Wir haben die wichtigsten studienrechtlichen Bestimmungen (vor allem aus dem Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. und den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudien) in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Studienrechtliches Organ der ersten Instanz ist der Vizerektor für Lehre und Schulentwicklungsberatung.

Der Diplomzusatz (Diploma Supplement) wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO/CEPES entwickelt.  

Alle AbsolventInnen der Pädagogischen Hochschule Kärnten erhalten diesen kostenlosen Diplomzusatz beim Hochschulabschluss automatisch ausgehändigt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.  

Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und den damit verbundener Qualifikationen. Es enthält zusätzliche Informationen zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) und soll - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.

Dieses Dokument wird derzeit bearbeitet!

Wie funktioniert Studienbeihilfe?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wann stelle ich einen Antrag?
Wo stelle ich den Antrag?

Diese Fragen beantwortet dieses Video.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stipendium.at

Das Leistungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz i. d. g. F. wird einmal im Jahr für ordentliche Studierende an der Pädagogischen Hochschule Kärnten ausgeschrieben und dient der Anerkennung hervorragender Studienleistungen, die von den Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums (Leistungszeitraum) erbracht wurden.

Anrechnungen sind im §56 des Hochschulgesetzes 2005 i.d.g.F. geregelt. Beachten Sie bitte die in der Anleitung beschriebene Vorgehensweise.

Der Antrag und die Beilagen sind per Mail an anerkennungen(at)phk.ac.at zu übermitteln.

Auf Antrag von Studierenden von Bachelor- und Masterstudien sind diese aus besonderen Gründen für ein oder mehrere Semester zu beurlauben. Diese Gründe sind:

  1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  3. Schwangerschaft
  4. Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  6. vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung

Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlich-berufsfeldbezogener Arbeiten ist unzulässig.

Auch während einer Beurlaubung ist der ÖH-Beitrag semesterweise zu entrichten!

Zur Überprüfung von noch fehlenden Noteneintragungen: Anleitung

Der Umgang mit Plagiaten ist eine wichtige Frage, der sich jede tertiäre Bildungseinrichtung stellen muss. Die Frage ist in der seit 1. Oktober 2013 gültigen Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Kärnten eindeutig geklärt: Alle Lehrenden sind verpflichtet, dem Verdacht eines Plagiats nachzugehen (wenn z.B. auffallende Stilunterschiede in Seminararbeiten auftreten, ungewöhnliche Wendungen verwendet werden o.ä. Die heutigen technischen Hilfsmittel erleichtern zwar das Plagiieren selbst, aber auch das Erkennen und Ermitteln der Plagiate! Über unsere Lernplattform Moodle wird Ihnen eine Software zum Erkennen von Plagiaten zur Verfügung gestellt. Ein Plagiat bezeichnet die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Textes oder einer Textpassage ohne wissenschaftlich korrekte Angabe der Quelle und des Verfassers bzw. der Verfasserin.

Ein Plagiat in einer für die Leistungsanforderungen einer Lehrveranstaltung geforderten Arbeit entspricht einer Täuschung. Beim Nachweis eines Plagiats in schriftlichen Abschlussarbeiten (Seminararbeiten, Portfolios, lehrgangsbegleitende Arbeiten) wird die Lehrveranstaltung mit “Nicht genügend” beurteilt und gilt damit als ein Prüfungsantritt. Der/die Studierende hat das Recht, die Prüfungsarbeit zu wiederholen (§ 45 HG 2005), sofern die maximale Anzahl an Wiederholungen damit nicht überschritten wird.

Parallel dazu muss der Fokus unserer Arbeit an der Hochschule aber stärker auf der Aufklärung und guter Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten liegen und Grundfragen, wie z.B. Was ist ein Plagiat, warum darf nicht plagiiert werden und wie arbeitet man richtig? dienen der Information der Studierenden und Vorbeugung von Plagiaten.

Der Aufbau einer selbstverständlichen Grundhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit kann jedoch nicht allein an die Lehrveranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ delegiert werden. Es ist Aufgabe aller Lehrenden diese Grundhaltung bei Studierenden zu unterstützen, indem sie selbst diese Haltung konsequent vorleben. Dazu zählen:

  • Aussagen in Lehrveranstaltungen immer mit Literaturverweisen belegen (konkrete Hinweise anstelle allgemeiner Literaturlisten)
  • Aussagen auf Präsentationen korrekt zitieren
  • Aufgaben stellen, die Plagiate erschweren (z.B. statt umfangreichen Allgemeinthemen, begrenzte Fragestellungen, die Argumentation unter Einbeziehung begrenzter Literatur verlangen). Weniger ist hier unbedingt mehr!
  • Studierende, die sich erst im wissenschaftlichen Arbeiten üben, brauchen hier Unterstützung in allen Lehrveranstaltungen!

Das Rektorat weist darauf hin, dass Studierende ein Recht haben, auf schriftliche Arbeiten wie auf alle anderen Leistungen eine Rückmeldung zu bekommen, an der sie lernen und wachsen können!​

PH-Online, Moodle, Microsoft 365: Zentraler IT-Dienst

Falls Sie für Ihre Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Seminararbeiten wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen planen, ist rechtzeitig vorher ein Antrag bei der Bildungsdirektion zu stellen.

Antragsformular

Rundschreiben Nr. 12/2014

Hier finden Sie die Informationen zur Bachelorarbeit:


Einreichung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (studienabteilung@phk.ac.at) zu übermitteln. 

Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“

Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Hier finden Sie die Informationen zur Bachelorarbeit:


Einreichung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (studienabteilung@phk.ac.at) zu übermitteln. 

Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“

Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Hier finden Sie die Informationen zur Bachelorarbeit:


Einreichung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (studienabteilung@phk.ac.at) zu übermitteln. 

Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“

Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Kriterien des Entwicklungsverbunds Süd-Ost zur Erstellung von Bachelorarbeiten im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung - Fachbereich Duale Ausbildung sowie Technik und Gewerbe (DATG) bzw. Facheinschlägige Studien Ergänzende Studien (FSES) - finden Sie hier:

Formulare und Dokumente:


Einreichung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (studienabteilung@phk.ac.at) zu übermitteln.

Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen: 
„Hiermit reiche ich meine Bachelorarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“

Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Bachelorarbeiten können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Infos folgen.

Am Standort Klagenfurt gibt es einen abgestimmten Prozess zur Erstellung einer Masterarbeit an der PH Kärnten mit Hauptzulassung an der Alpen-Adria-Universität. Die Verfassung einer Masterarbeit an der PH Kärnten im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung ist damit unter bestimmten Voraussetzungen möglich! (Für Masterarbeiten in den Lehramtsstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es prinzipiell aber keine einheitlichen Richtlinien für den Entwicklungsverbund Süd-Ost.)
 

Formulare und Dokumente:


Masterprüfung:
Anmeldung zur Defensio / Masterprüfung | Protokoll für die Masterprüfung (für die Vorsitzenden der Prüfungskommission)


Termine für die Abgabe der Masterarbeiten / Masterprüfungen:
Masterarbeiten können jederzeit eingereicht werden.


Einreichung der Masterarbeit:
Die Masterarbeit ist in digitaler Form (PDF) mittels E-Mail an die/den Betreuer/in und gleichzeitig an die Abteilung Studien- und Prüfungswesen (studienabteilung@phk.ac.at) zu übermitteln. 

Im Mailtext ist der Wortlaut anzuführen:
„Hiermit reiche ich meine Masterarbeit offiziell ein. Die im Anhang übermittelte PDF-Datei ist Grundlage der Beurteilung.“

Der PlagScan wird von der Abteilung Studien- und Prüfungswesen veranlasst und erfolgt nach Einreichung.

Zeitnahe muss die Arbeit 1 x auch in gedruckter Form (Buchbindung) in der Abteilung Studien- und Prüfungswesen eingereicht werden (postalisch oder persönlich).

Am Ende des Studiums

Gemäß den gesetzlichen Grundlagen ist ein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module und die Bachelorarbeit positiv beurteilt sind. Ab diesem Moment können Sie einen Antrag auf formalen Abschluss des Studiums zu den unten angeführten Terminen stellen.

Formular: Antrag auf formalen Abschluss des Bachelorstudiums

 

Überprüfung des Studienverlaufs:

Wie weit sind Sie schon im Studium? In PH-Online können Sie ihren Studienstatus überprüfen:

  1. Öffnen Sie PH-Online.
  2. Wählen Sie "Mein Studium" auf Ihrem Desktop.
  3. Wählen Sie das gewünschte Studium.


Der Curriculum Support öffnet sich: Hier können Sie die geforderten und die von Ihnen erfüllten ECTS sehen.

 

Zulassung zum Masterstudium Primarstufe:

Nach dem Studium ist vor dem Studium! Mit Ihrem abgeschlossenen Bachelorstudium der PH Kärnten sind Sie dazu berechtigt, ein Masterstudium zu beginnen.

Informationen zur Anmeldung und Antragstellung auf Zulassung zum Masterstudium finden Sie bei unseren Studienangeboten.

 

Abteilung für Studien- und Prüfungswesen:

Cornelia Lipusch | Gabriela Nore

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

In der lehrveranstaltungsfreien Zeit (Ferien) entfällt der Parteienverkehr am Nachmittag.
Anfragen nehmen wir gerne telefonisch und elektronisch entgegen.
Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen IMMER Ihre Matrikelnummer an!

Sie haben alle Module, die Masterarbeit und die Masterprüfung positiv abgeschlossen? Dann naht das Ende Ihres Masterstudiums!

Gemäß den gesetzlichen Grundlagen ist ein Masterstudium erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module des Studiums, die Masterarbeit und die Masterprüfung positiv beurteilt sind.

Nachdem die Studienabteilung Ihre Abschlusskriterien positiv geprüft hat, werden innerhalb von vier Wochen Ihre Abschlussdokumente erstellt. Per E-Mail werden Sie darüber informiert.

 

Abteilung für Studien- und Prüfungswesen:

Cornelia Lipusch | Gabriela Nore

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

In der lehrveranstaltungsfreien Zeit (Ferien) entfällt der Parteienverkehr am Nachmittag.
Anfragen nehmen wir gerne telefonisch und elektronisch entgegen.
Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen IMMER Ihre Matrikelnummer an!

Sie haben alle Module Ihres Erweiterungsstudiums positiv abgeschlossen? Dann naht das Ende Ihres Studiums.

Gemäß den gesetzlichen Grundlagen ist ein Erweiterungsstudium erfolgreich abgeschlossen, wenn die erforderlichen Module Ihres Studiums absolviert sind. Ein Erweiterungsstudium kann jederzeit abgeschlossen werden.

Dazu reichen Sie diesen Antrag auf Abschluss des Studiums in der Studienabteilung per E-Mail ein.

Formular: Antrag auf Abschluss des Erweiterungsstudiums

 

Abteilung für Studien- und Prüfungswesen:

Cornelia Lipusch | Gabriela Nore

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

In der lehrveranstaltungsfreien Zeit (Ferien) entfällt der Parteienverkehr am Nachmittag.
Anfragen nehmen wir gerne telefonisch und elektronisch entgegen.
Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen IMMER Ihre Matrikelnummer an!

Wir gratulieren Ihnen zum Abschluss Ihres Studiums!

Zum Nachweis Ihrer Kompetenzen erhalten Sie von der PH Kärnten die offiziellen Abschlussdokumente zu Ihrem Studium. Diese sind etwa vier Wochen nach Studienabschluss abholbereit. Sie bekommen eine Nachricht, wenn es so weit ist.

Dies sind Ihre Abschlussdokumente:

  • Das Abschlusszeugnis weist eine Gesamtnote aus, eine Übersicht der abgelegten Module sowie das Thema Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit. Es nennt das Datum der letzten abgelegten Prüfungsleistung bzw. der letzten Studienleistung und ist in deutscher Sprache verfasst.
  • Der Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades ist die offizielle Verleihung Ihres akademischen Grades, der mit Ihrer Unterschrift Rechtsgültigkeit erlangt. Nun dürfen Sie Ihren akademischen Grad offiziell in jedem Dokument anführen!
  • Das Diploma Supplement ist ein europaweit genormtes Zusatzdokument, das in deutscher und englischer Sprache ausgestellt wird. Es enthält Informationen zum Hochschulabschluss und den damit verbundenen Qualifikationen.
  • Das Transcript of Records enthält die Dokumentation der Studienleistungen nach einem europaweiten Standard. Erfolgreich abgelegte Lehrveranstaltungen und Module werden mit ECTS-Credits und Ihren Noten gelistet. Das Transcript of Records ist in deutscher und englischer Sprache verfasst.
  • Alle Absolvent*innen erhalten eine Sponsionsurkunde, die sie in ihrer Sponsionsrolle bzw. Sponsionsmappe finden.

 

Abteilung für Studien- und Prüfungswesen:

Cornelia Lipusch | Gabriela Nore

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

In der lehrveranstaltungsfreien Zeit (Ferien) entfällt der Parteienverkehr am Nachmittag.
Anfragen nehmen wir gerne telefonisch und elektronisch entgegen.
Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen IMMER Ihre Matrikelnummer an!

Sie haben es geschafft! Ihr Studium ist beendet und das soll auch gefeiert werden!

Eine Sponsion ist ein feierlicher akademischer Festakt, bei dem Sie für Ihr abgeschlossenes Studium Ihre Sponsionsurkunde in einer Sponsionsmappe bzw. einer Sponsionsrolle erhalten. Die Teilnahme an einer Sponsion ist nicht verpflichtend.

Die PH Kärnten bietet im aktuellen Studienjahr diesen Sponsionstermin an: Letzter Freitag im September.

Wir gratulieren allen Absolvent*innen zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums!

 

Abteilung für Studien- und Prüfungswesen:

Cornelia Lipusch | Gabriela Nore

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

In der lehrveranstaltungsfreien Zeit (Ferien) entfällt der Parteienverkehr am Nachmittag.
Anfragen nehmen wir gerne telefonisch und elektronisch entgegen.
Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen IMMER Ihre Matrikelnummer an!