
Die Sommerschule wurde im Jahr 2020 eingeführt, um pandemiebedingte Lernrückstände zu kompensieren. Im ersten Jahr richtete sich das Angebot an Kinder und Jugendliche mit Deutschförderbedarf. Mittlerweile steht die Sommerschule allen Schüler:innen im Alter von 6 bis 18 Jahren offen, die gezielte Förderung in den Unterrichtsgegenständen Mathematik, Deutsch und Sachunterricht in der Primarstufe bzw. Mathematik, Englisch oder Deutsch in der Sekundarstufe benötigen. Außerdem wird ein besonderes Augenmerk auf den Bereich Inklusion gelegt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Während des zweiwöchigen Programmes werden Lehrinhalte vergangener Schuljahre wiederholt oder vertieft. Der Unterricht erfolgt in Kleingruppen und ist klassen- und schulstufenübergreifend möglich. In der Sommerschule arbeiten neben Lehramtsstudierenden auch im Dienst stehende, erfahrene Lehrpersonen.
Zeitrahmen der diesjährigen Sommerschule
Die Sommerschule des Bundes wird im Zeitraum vom 25. August bis 5. September 2025 an gebündelten Schulstandorten in ganz Kärnten angeboten.
Die Sommerschule wird sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe angeboten. Alle weiteren Informationen zu Bewerbung, Anmeldung, Begleitlehrveranstaltungen etc. finden Sie hier:
Lehramtsstudierende im 5. Semester im Bachelorstudium Primarstufe und Studierende des Masterstudiums Primarstufe und des Masterstudiums Inklusive Pädagogik.
Was? | Wann? |
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Für Studierende, die sich erstmalig zur Sommerschule anmelden: Anmeldung zu Begleitlehrveranstaltungen in PH-Online: Achtung: Ohne LV-Anmeldung keine Teilnahme an der Sommerschule für "Einsteiger:innen"! Studierende, die bereits einmal an der Sommerschule teilgenommen haben, müssen sich nicht zur LV anmelden | 03.03. bis 31.03. 2025 |
Online-Informationsstunde zur Sommerschule 2025 | 13.03.2025 um 8:30 Uhr |
Auswahl und Anmeldung der gewünschten Region des Schulstandortes über das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) | ab 14.04.2025 |
Erhalt der Information zur verbindlichen Zuteilung zu einem Sommerschulstandort | Ende Mai 2025 |
Konferenz am Schulstandort mit Schulstandortleitung | Mitte Juni 2025 |
Die LVen der Fachdidaktik (D, SU, M) beginnen in unterschiedlichen Gruppen bereits ab 17.06. 2025, bitte orientieren Sie sich an den Terminen in PH_Online. | Mitte Juni 2025 |
Verpflichtende Auftaktveranstaltung (PRIM+SEK), LV-Leitung: Elke Körner Zoom-Raum 10, Link: https://zoom.us/j/7275620761 | 24.06.2025 15:00-18:00 |
Beginn der Sommerschule | 25.08.2028 |
Ende der Sommerschule | 05.09.2025 |
Die Reflexionseinheiten im Rahmen der Begleit-LVn finden, getrennt nach Lehrämtern und Fächern, im September online statt. Details dazu entnehmen Sie bitte PH-Online. | September 2025 |
Zur Registrierung für einen Schulstandort steht Ihnen ab 14. April 2025 das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) offen, über das Sie Ihr Interesse für zwei Sommerschulregionen (sog. „Körbe“) bekunden müssen. Sie erhalten danach eine Bestätigung per Mail. Alle Studierenden, die das erste Mal im Rahmen der Sommerschule mitwirken, werden bevorzugt eingesetzt.
- Studierende können sich nicht den konkreten Schulstandort aussuchen, sondern sich für eine bestimmte Region (= "Korb") anmelden.
- Es besteht auch die Möglichkeit, sich für andere Bundesländer zu melden.
- Die Standortzuteilung erfolgt letztlich Mitte Juni durch die Bildungsdirektion.
- Am Schulstandort liegt die Gruppeneinteilung im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulstandortleitung.
Die Registrierung ist sowohl für Studierende erforderlich, die in der Sommerschule im Rahmen ihres Studiums unterrichten und eine Begleitlehrveranstaltung absolvieren, als auch für Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und ihr Interesse bekunden, auch heuer in der Sommerschule tätig sein zu wollen.
WICHTIG FÜR DIE REGISTRIERUNG
Bitte beachten Sie, dass Sie die Registrierung im externen Anmeldetool nur abschließen können, wenn alle erforderlichen Daten angegeben und alle notwendigen Dokumente hochgeladen sind!
Den Studierenden oder den Absolventinnen und Absolventen gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarter Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von € 36,30. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten. (Siehe § 24b. (4) RIS - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.02.2025 (bka.gv.at))
Die begleitenden Lehrveranstaltungen sind von Studierenden, die erstmals an der Sommerschule teilnehmen, verpflichtend zu besuchen und starten mit der Auftaktveranstaltung.
Die Studierenden melden sich zur Lehrveranstaltung "Projekt: Sommerschule des BMBWF - Begleitlehrveranstaltung und Praktikum" an. Diese Anmeldung umfasst sowohl die Begleitlehrveranstaltungen als auch das Praktikum. Die Anmeldung ist vom 03. März bis zum 31. März 2025 möglich.
Unter diesem Link sind die Anerkennungsrichtlinien für die Leistungen aus der Sommerschule für das Lehramt Primarstufe angeführt.
Für die Tätigkeit in der Sommerschule werden Studienleistungen im Ausmaß von bis zu 6 ECTS-AP anerkannt. Die Auswahl der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen bezieht sich auf das aktuelle Semester:
Ergänzungsunterricht im Rahmen der „Sommerschule“ des BMBWF | |||
Aktuelles Semester | Wahlmöglichkeiten | Anrechnung/Anerkennung von LV | ECTS-AP |
Masterstudierende (Anmerkung: die „Sommerschule“ ist eine Möglichkeit für jene Studierende, die sich nicht in der Induktion befinden und (noch) nicht die Lehrpraxis in den PPS absolviert haben.) | Variante 1: | BWE.002 (3 ECTS-AP) und BWJ.002 - PM22BW03 Prinzipien sinnstiftenden Unterrichts; - PM22BW04 Ausgewählte Unterrichtsprinzipien | 6 |
Variante 2: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP) | 6 | |
PM2.4PS02 (3 ECTS-AP) | |||
Studierende im | Variante 1: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP)
| 6 |
Variante 2: | BWE.002 (3 ECTS-AP) und BWJ.002 | 6 | |
Studierende im | Variante 1: | PM1.4PS01 (3 ECTS-AP)
| 6 |
Variante 2: | Gebundene Wahlfächer und | 6 |
Studierende der Primarstufe senden nach erhaltender Benotung der Begleit-LV in PH_Online die in PHO beantragte Anerkennung (gemäß der Anerkennungsrichtlinien) zusammen mit der Bestätigung der Schulleitung über den Ergänzungsunterricht in der Sommerschule an Monika Harisch. Die Anerkennung erfolgt durch die Institutsleitung der Primarstufe.
Unter dieser Mailadresse erreichen Sie ...
- Prof. Mag. Elke Körner (Auftakt- und Begleitlehrveranstaltungen sowie Reflexionslehrveranstaltung)
- Prof. Mag. Daniela Rippitsch sowie Dir. Prof. Mag. Margit Ortner-Wiesinger (Koordination am ZePPS)
- Lehramtsstudierende ab dem 5. Semester im Bachelorstudium Sekundarstufe in den UF Deutsch, Englisch, Mathematik und/oder der Spezialisierung Inklusive Pädagogik, die bereits zwei Fachpraktika (also PPS 1 und PPS 2 oder PPS 1 und PPS 3) absolviert haben.
- Lehramtsstudierende im Masterstudium Sekundarstufe in den UF Deutsch, Englisch, Mathematik und/oder der Spezialisierung Inklusive Pädagogik.
ACHTUNG: Studierende, die ab Herbst 2025 eine Stelle an einer Schule annehmen werden und damit in die Induktionsphase kommen, können aufgrund der Überschneidungen mit den Induktionslehrveranstaltungen nicht an der Sommerschule teilnehmen.
WAS? | WANN? |
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Für Studierende, die sich erstmalig zur Sommerschule anmelden: Anmeldung zu Begleitlehrveranstaltungen in PH-Online Achtung: Ohne LV-Anmeldung keine Teilnahme an der Sommerschule für "Einsteiger:innen"! Studierende, die bereits einmal an der Sommerschule teilgenommen haben, müssen sich nicht zur LV anmelden | 03.03. |
Online-Informationsstunde zur Sommerschule 2025 | 13.03.2025 |
Auswahl und Anmeldung der gewünschten Region des Schulstandortes über das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) | ab 14.04.2025 |
Erhalt der Information zur verbindlichen Zuteilung zu einem Sommerschulstandort | Ende Mai 2025 |
Konferenz am Schulstandort mit Schulstandortleitung | Mitte Juni 2025 |
Verpflichtende Auftaktveranstaltung (PRIM+SEK), LV-Leitung: Prof. Mag. Elke Körner Zoom-Raum 10, Link: https://zoom.us/j/7275620761 Die fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen finden als Blocktermine statt (detaillierte Information bitte PH-Online entnehmen). | 24.06.2025
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Beginn der Sommerschule | 25.08.2025 |
Ende der Sommerschule | 05.09.2025 |
Die Reflexionseinheiten im Rahmen der Begleit-LVn finden, getrennt nach Lehrämtern und Fächern, im September online statt. Details dazu entnehmen Sie bitte PH-Online. | September 2025 |
Zur Registrierung für einen Schulstandort steht Ihnen ab 14. April 2025 das externe Anmeldetool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)offen, über das Sie Ihr Interesse für zwei Sommerschulregionen (sog. „Körbe“) bekunden müssen. Alle Studierenden, die das erste Mal im Rahmen der Sommerschule mitwirken, werden bevorzugt eingesetzt.
Studierende können sich nicht den konkreten Schulstandort aussuchen, sondern sich für eine bestimmte Region (= "Korb") anmelden.
- Es besteht auch die Möglichkeit, sich für andere Bundesländer zu melden.
- Die Standortzuteilung erfolgt letztlich Mitte Juni durch die Bildungsdirektion.
- Am Schulstandort liegt die Gruppeneinteilung im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulstandortleitung.
Die Registrierung ist sowohl für Studierende erforderlich, die in der Sommerschule im Rahmen ihres Studiums unterrichten und eine Begleitlehrveranstaltung absolvieren, als auch für Studierende, die bereits in den vergangenen Jahren in der Sommerschule unterrichtet haben und ihr Interesse bekunden, auch heuer in der Sommerschule tätig sein zu wollen.
WICHTIG FÜR DIE REGISTRIERUNG
Bitte beachten Sie, dass Sie die Registrierung im externen Anmeldetool nur abschließen können, wenn alle erforderlichen Daten angegeben und alle notwendigen Dokumente hochgeladen sind!
Den Studierenden oder den Absolventinnen und Absolventen gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarter Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von € 36,30. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten. (Siehe § 24b. (4) RIS - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.02.2025 (bka.gv.at))
Die begleitenden Lehrveranstaltungen sind von Studierenden, die erstmals an der Sommerschule teilnehmen, verpflichtend zu besuchen und starten im Juni 2025.
Studierende, die zum ersten Mal an der Sommerschule unterrichten, werden im Rahmen einer dreiteiligen Begleitlehrveranstaltung an der Pädagogischen Hochschule Kärnten sowie an der Universität Klagenfurt auf die Sommerschule vorbereitet.
Die Begleitlehrveranstaltung setzt sich aus 3 Teilen zusammen. Alle 3 Teile müssen absolviert werden. Die Anmeldung zur Begleitlehrveranstaltung "Projekt: Sommerschule des BMBWF - Begleitlehrveranstaltung und Praktikum" ist automatisch die Anmeldung zu allen 3 Teilen.
- allgemeiner Teil mit pädagogischen Inhalten (3 Termine)
Auftaktveranstaltung online in einem Zoom-Raum der Pädagogischen Hochschule Kärnten und zusätzlich 2 Blocktermine - detaillierte Informationen bitte PH-Online entnehmen. - fachdidaktischer Teil je nach Unterrichtsfach (3 Termine)
Dieser Teil besteht aus Blockterminen (genaue Termine siehe PH-Online). - Reflexionstreffen
Zum Abschluss der Sommerschule treffen sich alle Studierende im September 2025 zu einer Reflexion im Online-Format (genauer Termin siehe PH-Online).
Die Begleit-Lehrveranstaltung zur Sommerschule ist einmalig verpflichtend für Studierende, die zum ersten Mal in der Sommerschule tätig sind
Anerkennungsmöglichkeiten für Bachelorstudierende Lehramt SEK AB:
Der Ergänzungsunterricht in der diesjährigen Sommerschule kann im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP anerkannt werden:
- für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP
oder
- für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP (nachträgliche Anerkennung beim Wechsel ins MA-Studium)
An der PHK hauptzugelassene Studierende (Bachelor) können einen Anerkennungsantrag an Angelika Trattnig stellen.
Anerkennung für Masterstudierende Lehramt SEK AB:
Der Ergänzungsunterricht in der diesjährigen Sommerschule im Umfang von bis zu 6 ECTS-AP kann anerkannt werden:
- für die freien Wahlfächer im Umfang von 5 ECTS-AP
oder
- für das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich im Umfang von 4 ECTS-AP und für das Reflexionsseminar zum schulischen/außerschulischen Praktikum im Umfang von 2 ECTS-AP
An der PHK hauptzugelassene Studierende (Master) können einen Anerkennungsantrag an Margit Ortner-Wiesinger stellen.
Bitte beachten Sie: Für Studierende, welche die Sommerschule nicht am Standort ihrer Hauptzulassung absolvieren, gelten die Anerkennungsrichtlinien jenes Standorts, an dem die Begleit-LVen absolviert werden.
Unter dieser Mailadresse erreichen Sie ...
- Prof. Mag. Elke Körner (Auftakt- und Begleitlehrveranstaltungen sowie Reflexionslehrveranstaltung)
- Prof. Mag. Daniela Rippitsch sowie Dir. Prof. Mag. Margit Ortner-Wiesinger (Koordination am ZePPS)